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The EU’s and UK’s Self-Defeating Vaccine Nationalism

The European Union and the United Kingdom currently risk being victims of their own vaccine nationalism. The time-pressure for securing as many vaccine doses against COVID-19 as possible has led to hiccups and even tensions between both. At the heart of the matter is AstraZeneca’s delay in distributing a given number of doses in the European Union. Meanwhile, it continues to serve the United Kingdom in a timely fashion. The threat of imposing export restrictions is now on the table.

Auch Sachverständige tragen Verantwortung für die Gesellschaft und sind Teil der politischen Willensbildung

JuristInnen reden gerne über über die Rechtspolitik und VerfassungsjuristInnen naturgemäß gerne über verfassungspolitische Fragen. Deshalb schien es naheliegend, dass ich mich in einem Retweet mit Fragen der wissenschaftlichen Beteiligung von Sachverständigen aus der Rechtswissenschaft im Bereich des Infektionsschutzes auseinandersetze. Tatsächlich aber habe ich mich mit der Beteiligung der Sachverständigen überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern mit einem Artikel in der WELT mit dem Titel: „Verfassungswidrige Corona-Eingriffe? Union und SPD ducken sich weg“.

Heribert Hirte und die Wissenschaft

Die Stimmung in Corona-Deutschland schwankt derzeit zwischen Ermattung und Aufgeregtheit. Ein Tweet des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Heribert Hirte, belegt, dass die Nerven auch im politischen Betrieb zusehends bloß liegen. Hirte war nicht glücklich damit, dass in den Medien, konkret in der „Welt“, davon berichtet wurde, zwei juristische Sachverständige hätten im Gesundheitsausschuss verfassungsrechtliche Kritik an den Regelungen zur Impfpriorisierung geäußert. Daraufhin setzte er – oder wer auch immer seinen Account betreut – folgenden Tweet ab: „Nu mal so: die von @welt zitierten #Kinggreen (AfD SV) und #Kießling dienen durch die Bank immer vielen #Querdenkern als Zitatgeber in den an uns Parlamentarier gerichteten Massenmails.“

Es bedarf mehr

Ab heute gilt in Bayern – und möglicherweise auch bald bundesweit – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ihr geringes Einkommen mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, trifft diese Pflicht besonders hart: Auf sie kommen Mehrkosten zu, die im Regelbedarf nicht zur Verfügung stehen. Es spricht viel dafür, dass die Jobcenter diese zusätzlichen Kosten als Mehrbedarf erstatten müssen.

Bundestag macht Unmögliches möglich

Der Bundestag hat heute festgestellt, dass die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 infolge der Covid-19-Pandemie unmöglich ist. Er gibt dem Bundesinnenministerium damit grünes Licht, von einer zentralen Vorgabe des Wahlrechts durch Rechtsverordnung abzuweichen: Die Parteien sollen ihre Kandidaten auch ohne Versammlung aufstellen können. Die Ausrufung dieses „Wahlvorbereitungsnotstands“ lässt aufhorchen.

Das Problem mit den Gefälligkeitsattesten

Rechtspolitisch ist die Lage rund um die Maskenpflicht und die Möglichkeit, sich von ihr befreien zu lassen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Problematisch einerseits, weil (wohl nicht ganz zu Unrecht) der Eindruck besteht, dass es für Menschen, die nicht aus gesundheitlichen, sondern aus politischen Gründen das Tragen der Maske ablehnen, ohne größere Umstände möglich ist, sich per Attest von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Problematisch andererseits, weil dieser Anschein dazu führt, dass diejenigen, die tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, eine Maske zu tragen, unter den Verdacht der Coronaleugnung gestellt werden. In diese Problemlage greift der Beschluss des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2021 (11 S 132/20).

The Paradox of Israel’s Coronavirus Law

On January 12, 2021, the Israeli Supreme Court sitting as High Court of Justice (HCJ) will hear arguments in a series of cases challenging the constitutionality of Israel’s Coronavirus Law. This Law was enacted on July 23, 2020, to replace the Israeli government’s reliance on general emergency powers. It was supposed to curb the government’s powers on restricting rights and ensure parliamentary supervision of enacted measures. In fact, however, it handed the government new executive lawmaking powers rather than limiting them.