Articles for tag: DeliktsrechtKlimaklagenRWE

Erfolgreich gescheitert

Einer der spektakulärsten Klimahaftungsprozesse hat ein ebenso spektakuläres Ende gefunden: Das OLG Hamm hat die Klimaklage gegen RWE abgewiesen – und gleichzeitig klargestellt, dass Großemittenten grundsätzlich für Klimaschäden zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Das Urteil dürfte damit auf einen Fall von „success without victory“ hinauslaufen: Obwohl es kurzfristig eine Niederlage für den Kläger bedeutet, hält es für künftige Klimahaftungsklagen wertvolle Lektionen bereit.

Tort Law and New Zealand’s Corporate Greenhouse Gas Emissions

In February 2024, the New Zealand Supreme Court overturned the previous strike outs in the case of Michael John Smith in tort against seven major New Zealand companies in the dairy, energy, steel, mining and infrastructure sectors. Smith asserts that the respondents are engaging in conduct that affects him and others, and has put them into legal connection with one another in ways that enable appropriate remedy. This is heartland common law territory.  Even though the climate change problems we are now grappling with may be new ones, the centuries-old practices and traditions of the common law are a part of New Zealand’s constitutional heritage and structure.  Litigation is a legitimate vehicle for members of the population to engage the law in the face of harm or threats to individuals’ rights and well-being.

Die Deutschen und ihr Auto

Am 23. September 2015 trat Martin Winterkorn als Vorstandsvorsitzender von VW wegen des sog. Abgasskandals zurück. Man möchte meinen, dass fast acht Jahre später dessen juristische Aufarbeitung abgeschlossen oder zumindest weit vorangeschritten ist. Doch mit seiner vergangene Woche verkündeten Entscheidung stellt der EuGH die bisherige rechtliche Beurteilung des Bundesgerichtshofs und diverser Oberlandesgerichte grundlegend in Frage. Wie ist es dazu gekommen? Der Beitrag will versuchen, darauf eine weniger dogmatische, sondern primär privatrechtstheoretische Antwort zu geben. Meine These ist, dass hier hintergründig ein spezifisch privatrechtliches mit einem unionsrechtlichen Systemdenken konfligiert.

Climate Law as a ‘Living Tree’

Last year, the Australian decision of a Federal Court judge in Sharma v Minister for the Environment made headlines around the world. In the decision, the judge found that the Federal Environment Minister owed Australian children a duty of care to prevent harm from climate change. This year, the Sharma case has once again attracted attention, albeit for the opposite reason. In March 2022, the Full Court of the Federal Court allowed the Minister’s appeal and overturned the primary judge’s finding of a novel duty of care. This decision has emphasised the limits of legal concepts and courts in addressing future climate damages. However, the unfavourable outcome does not mark the end for climate litigation in Australia.

Die Menschenrechts­verletzung bzw. die Missachtung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht als zivilrechtlicher Haftungstatbestand

Die UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht („Ruggie-Prinzipien“) aus dem Jahr 2011 statuieren in ihrem Teil IV eine menschenrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen („human rights due diligence“). Es fragt sich, ob und wie die Unternehmen für Verletzungen dieser Pflicht zivilrechtlich auf Schadensersatz haftbar gemacht werden können. Unter geltendem Recht ist eine solche Haftung nur sehr schwer zu begründen. Alexander Schall schlägt daher de lege ferenda ein Erfolgsdelikt der „Menschenrechtsverletzung“ in Anlehnung an § 823 I BGB vor („§ 823a BGB“). Alternativ könnte auch die „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ der UN-Prinzipien direkt ausformuliert werden, zB als neuer Absatz 3 des § 91 AktG. Sie könnte als Schutznorm fungieren, bei deren Verletzung der daraus entstehende Schaden gemäß § 823 II BGB zu ersetzen ist.

Mehr Menschenrechts­schutz mit einem Lieferkettengesetz „Made in Germany“?

Das Völkerrecht sieht bisher keine Möglichkeit für Individuen vor, gerichtlich gegen Unternehmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Lieferkettengesetz de lege ferenda könnte diese Lücke beim Rechtsschutz schließen. Die Möglichkeiten des Privatrechts sind bisher kaum ausgeschöpft. Der folgende Beispielsfall, der auf der Grundlage der Schilderung von Arbeitsrechtsverletzungen im Ananasanbau in Costa Rica in der Lieferkette deutscher Supermarktketten im Bericht „Süße Früchte, Bittere Wahrheit“ der Nichtregierungsorganisation Oxfam gebildet wurde, soll die zentralen kritischen Rechtsfragen deutlich machen.