Erfolgreich gescheitert
Einer der spektakulärsten Klimahaftungsprozesse hat ein ebenso spektakuläres Ende gefunden: Das OLG Hamm hat die Klimaklage gegen RWE abgewiesen – und gleichzeitig klargestellt, dass Großemittenten grundsätzlich für Klimaschäden zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Das Urteil dürfte damit auf einen Fall von „success without victory“ hinauslaufen: Obwohl es kurzfristig eine Niederlage für den Kläger bedeutet, hält es für künftige Klimahaftungsklagen wertvolle Lektionen bereit.
