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More than Formal Recognition?

The Commission’s proposal for a Platform Work Directive contains a number of provisions recognising collective labour rights for platform workers, mostly revolving around information and consultation rights for workers’ representatives. This suggests that, at least in principle, extending workplace representation and industrial relation practices to the platform economy is part of the Commission’s policy agenda. However, this blogpost argues that even if certain collective labour rights are formally recognised, the proposed directive does not offer adequate basis for their effective exercise. Trade union organising, collective bargaining and workplace democracy do not find sufficient support in the directive, thus limiting their development within the platform economy.

Function Follows Form

Die Idee, dass die Form eines Artefaktes nach dessen Funktion gestaltet werden müsse, ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine zentrale Design-Maxime: Form follows function. Wo die Formen sich aber verändern, zum Beispiel, weil sich ein Produkt neu in digitaler Form erstellen lässt, muss die Frage erlaubt sein, ob es nicht noch andere als seine bisherigen Funktionen erfüllen kann. Menschen sind aber besser darin, aus der Funktion Formen abzuleiten, als aus Formen Funktionen. Daher lohnt es sich, die Frage nach alternativen Funktionen ganz gezielt zu stellen. Wir wollen das nachfolgend für das Produkt der rechtswissenschaftlichen Kommentare tun.

New Digital Gates for Fortress Europe?

On March 29th, the Permanent Representatives Committee approved the EU Council's negotiating mandate for a Regulatory proposal to digitalize the Visa procedure. Proponents argue that this move will improve security and reduce administrative costs for both EU Member States and interested travellers. However, I argue that the Draft Regulation raises many concerns about the effective protection of the fundamental rights of Schengen visa applicants. If adopted, it threatens to perpetuate the subordination of fundamental rights to security and efficiency concerns that characterizes the increasing digitalization and datafication of EU migration management operations.

Gesetzblatt aus Papier

Mit Ende des Jahres 2022 soll die Gesetzesverkündung auf Papier enden. Den entsprechenden Regierungsentwurf hat die Bundesregierung am 25. Mai veröffentlicht – digital in einem PDF-Dokument und damit genau so, wie es laut Pressemitteilung auch für künftige Gesetze geplant ist. Das geplante Gesetz steht allerdings unter dem Vorbehalt einer parallelen Verfassungsänderung, die noch im Innenministerium ausgearbeitet werden müsse, verkündete Justizminister Marco Buschmann. Dabei ist eine Verfassungsänderung unnötig.

The Placeless Parliament

Parliaments form a structural fixture in government districts around the world, they are the pivotal place where public affairs are negotiated and formulated. The Russian assault on Ukraine has made it abundantly clear that this place no longer exists in Kiev. At least it is no longer available to the representatives, and the parliament is forced to reinvent itself as a "placeless actor“. It is not very surprising that this reinvention is taking place in the digital space.

Digital wie nie zuvor?

Die Corona-Pandemie brachte eine neue Form der Beteiligung und Entscheidungsfindung in Parteien hervor: Den digitalen Parteitag, der nun im dritten Pandemiejahr scheinbar unaufgeregt im "neuen Normal" durchexerziert wird. Doch sind digitale Parteitage eine neue Form der Entscheidungsfindung? Stellen digitale Parteitage eine Bereicherung der politischen Willensbildung innerhalb von Parteien dar oder führen sie eher zu einer Zentralisierung von Entscheidungen? Was passiert darüber hinaus mit den grundlegenden Prinzipien der Präsenz und Repräsentation in Parteien?

Repräsentation und Präsenz

Die innerparteiliche Demokratie ist durch Kompromisse gekennzeichnet. Parteitage befördern in ihrem traditionellen Format die Kompromissfindung: durch Repräsentation und Präsenz. Digitale Parteitage erweisen sich nicht in gleicher Weise als kompromissaffin. Darin liegt eine Verlockung für diejenigen, die kein Interesse am Kompromiss haben. Verfassungswidrig ist die Einführung des Digitalformats deswegen nicht, seine demokratischen „Kosten“ müssen aber eingepreist werden.

Zoom in den Gerichtssaal?

Seit dem Ausbruch der Corona-Krise sehen sich diverse Gerichte zunehmend vor die Schwierigkeit gestellt, den normalen Betrieb unter Einhaltung der Maßnahmen zur sozialen Distanz aufrechtzuerhalten. Um dem oftmals verhängten Notbetrieb Abhilfe zu schaffen, wird immer eifriger an der Einführung digitaler Gerichtsprozesse gearbeitet. Ausgeblendet wird in diesen Diskussionen oftmals die Tatsache, dass mit der Digitalisierung von Rechtsprozessen wesentlich grundsätzlichere Fragen zum Wesen und zur Funktionsweise des Rechts aufgeworfen werden, die sich bei näherer Betrachtung als unlösbar mit Fragen von Präsenz verflochten erweisen.

Die Numerierung der Bürger: Effizienzdenken versus Überwachungsangst

Die Kritik ist Jahrzehnte alt, ihre Wirkung gering: Schon früh haben Bürgerrechtler erkannt, dass die Einführung einer allgemeinen Bürgernummer für Verwaltungszwecke verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Nun unternimmt die Bundesregierung wieder einen Versuch, die ganz umfassende Vernetzung der öffentlichen Register zu bewerkstelligen, und weckt damit die alten Ängste vor dem Überwachungsstaat. Der durchorganisierte Verwaltungsstaat, der den Reformern vorschwebt, ist aber nicht nur deswegen so problematisch, weil er die Bürger effektiver kontrollieren könnte, sondern weil die angestrebte perfekte Verwaltung auch ohne eine solche Überwachungsabsicht die Freiheitlichkeit der Gesellschaft gefährden würde.