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Zurückweisungen vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 2.6.2025 im Eilverfahren entschieden, dass drei Asylsuchenden der Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten ist, um im Anschluss ein Dublin-Verfahren durchzuführen. Der Beschluss bestätigt die herrschende Auffassung in der Wissenschaft: Zurückweisungen an der Grenze sind europarechtswidrig. Auch eine Notlage wurde nicht substanziell begründet. An der jetzigen Praxis festzuhalten ist daher inakzeptabel.

Dobrindts Rechtsbruch

Der neue Innenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen auch Schutzsuchenden bei Binnengrenzkontrollen die Einreise basierend auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zu verweigern (und diese in den jeweiligen angrenzenden Staat zurückzuweisen). Damit sind die bei Schutzsuchenden verpflichtend durchzuführenden Dublin-Verfahren für diese Personengruppe faktisch ausgesetzt. Davon ausgenommen sind nur „erkennbar vulnerable Personen“, die „weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden.“ Diese Aussetzung des Dublin-Verfahrens an den deutschen Binnengrenzen ist evident rechtswidrig – also ein klarer Rechtsbruch.