Großbritannien lehnt sich gegen EGMR auf
Wir haben ja unseren eigenen Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in punkto Sicherungsverwahrung etwa, oder wenn es um die Frage überlanger Gerichtsverfahren geht. Aber wir versuchen nach Kräften, uns zu benehmen. Was man von den Briten derzeit nicht behaupten kann. Die steuern mit einer Stiernackigkeit auf eine Kollision mit dem Straßburger Gericht zu, die wirklich ihresgleichen sucht. Anlass des Streits ist ein Urteil der Großen Kammer von 2005, Hirst v. United Kingdom: Nach britischem Recht dürfen Strafgefangene nicht wählen. Das, so der EGMR, verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Die Briten sind da nicht die Einzigen. Erst in den ... continue reading
