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Liberté, Egalité, Identité

Berichten zufolge plädiert die französische Regierung vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht, dem Conseil d’État, dafür, ein Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu befolgen, weil es gegen die französische Verfassungsidentität verstoße. Die Entscheidung steht noch aus, aber sollte das Gericht der französischen Regierung folgen wäre das ein weiterer Schlag gegen den Vorrang des EU-Rechts. Dabei ist die Berufung auf die französische Verfassungsidentität kein überzeugendes Konzept – erst recht nicht wenn es um Vorratsdatenspeicherung geht.

Corona Constitutional #56: Wer gewinnt?

EU-Mitgliedstaaten, die ihre Justiz unterjochen, verletzen EU-Recht: das hat der EuGH in Luxemburg mit seinem gestrigen Urteil zum polnischen Nationalen Justizrat kraftvoll deutlich gemacht. Die PiS-Regierung in Polen darf nicht einfach den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des von ihr kontrollierten Justizrat mit einem gesetzgeberischen Federstrich abschaffen. Der Kanal zwischen unabhängigen polnischen Gerichten und dem EuGH muss offen bleiben – und gleichzeitig versucht die PiS verzweifelt, diesen Kanal zuzustopfen. Wer wird das Rennen gewinnen? Darüber diskutiert Max Steinbeis heute mit dem Verfassungsrechtsprofessor WOJCIECH SADURSKI von der Universität Sydney.

Preserving Prejudice in the Name of Profit

Few CJEU judgments in recent years have received more criticism than the ‘headscarf judgments’, Achbita and Bougnaoui. In particular the decision in Achbita that private employers can legitimately pursue a policy of neutrality and ban expressions of political, religious, or philosophical belief at work, proved contentious. Two other headscarf cases, IX v Wabe and MH Müller, are currently pending before the CJEU and provide it with an excellent opportunity to do so. However, the first signs are not promising: Last week, Advocate General Rantos delivered his Opinion in these cases, which may be even more unpalatable than the Achbita judgment itself.

Kein Brexit »auf Rädern«

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien wurde als "EU-only" Abkommen geschlossen, an dem nur die EU und nicht auch die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien beteiligt sind. Juristische Zweifel an der gewählten Rechtsgrundlage sind aber unbegründet, da das Abkommen ein Assoziierungsabkommen ist.

New Year’s Predictions on Rule of Law Litigation

On December 16, the European Union legislature finally adopted Regulation 2020/2092 on the rule of law conditionality of EU funds. Although the Regulation is supposed to apply from 1 January 2021, Hungary and Poland have reportedly announced their intention to challenge it before the CJEU. Here are three predictions on how this litigation is going to go in the year ahead.

Richtige Balance?

Der Europäische Haftbefehl ist nicht nur eine Dauerbaustelle des europäischen Grundrechtsschutzes, sondern zugleich das Produkt verketteter Fehlleistungen europäischer Institutionen. Kommission und Rat haben mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl 2002/584/JI politisch ein Instrument geschaffen, das einseitig Funktionsinteressen der Strafrechtspflege forciert. Grundrechte wurden hingegen von Anfang auf eine Floskel reduziert, von der die effektive Rechtsanwendung möglichst verschont werden sollte.

Still Waters Run Deep

That lawsuits taken by a Hungarian human rights NGO can reach the CJEU swifter than those launched by the Commission is clear evidence that strategic litigation and determined advocacy can move mountains. At the same time, this is also a cause for great concern. It speaks volumes of the Commission’s reluctance to promptly and effectively go after a Member State that deliberately ignores and breaches EU law.

The Inviolability of National Centrals Banks as a Matter of EU Law

National authorities have to be extremely cautious in their dealings with National Central Banks in national investigations. Given the role of those in EU law, and their place within the EU legal order, today's judgment of the European Court of Justice should be seen as a stern warning to investigative authorities of the Member States. They must engage with the applicable EU institutions, prior to seizing documents of National Central Banks.

Frei, aber nicht unabhängig

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass deutschen Staatsanwälten die notwendige Unabhängigkeit fehle, um einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Als Reaktion darauf plant die Bundesjustizministerin nun, ministerielle Einzelzuweisungen an die Staatsanwaltschaften für die EU-Zusammenarbeit in Strafsachen im Gerichtsverfassungsgesetz ausdrücklich auszuschließen. Eine solche „quasi-richterliche Unabhängigkeit“ geht jedoch nicht nur am eigentlichen Problem vorbei, sondern liefe auch der staatsrechtlichen Einordnung der Staatsanwaltschaft im System der Gewaltenteilung zuwider.