Articles for tag: EuGHUltra ViresVertragsverletzungsverfahren

Sollte die EU-Kommission Deutschland wegen des Karlsruher Ultra-Vires-Urteils verklagen? CONTRA

Nehmen wir an, dass Bundesverfassungsgericht hätte mit seiner Feststellung eines Akts ultra vires durch EZB und EuGH europäisches Unionsrecht verletzt. Müsste ein solcher Rechtsbruch zwingend von einem Gericht überprüft und festgestellt werden? Natürlich nicht. Ein Vertragsverletzungsverfahren wäre mit Karl Kraus gesprochen Teil der Krankheit, für deren Therapie es sich hält.

Is Egenberger next?

When judges must rely on newspapers to clarify a decision they decided a week before, something seems to have gone wrong. However, while the BVerfG seems to be taken aback by the storm of indignation that burst upon them since last week’s PSPP decision, the judges remain adamant in their criticism of the CJEU. Luxembourg should perhaps even fear another ultra vires decision.

Corona Constitutional #23: Ultra Vires, Runde 2

Welches Verständnis von Demokratie, Verfassung und staatlicher Souveränität liegt der "Ultra Vires"-Entscheidungen des BVerfG zu Grunde? Welche möglichen längerfristigen Motive treibt die Richterinnen und Richter zu einer derartigen Eskalation an? Zu dieser und anderen Fragen unterhält sich Alexander Melzer mit dem Politikwissenschaftler OLIVER LEMBCKE von der Ruhr-Universität Bochum.

Auf dem Weg zum Richterfaustrecht?

Was auf dem Spiel steht ist die europäische Rechtsgemeinschaft. Sie ist noch immer ein enorm fragiles Konstrukt, weil sie nicht von einem Nationalstaat unterlegt ist, der zusätzliche Bindungskräfte erzeugt. Ihre zentralen Komponenten sind der EuGH als im historischen und weltweiten Vergleich einmaliges überstaatliches Gericht und das wechselseitige Vertrauen aller Gerichte in der Europäischen Union darin, dass Urteile im Rahmen des Europarechts insbesondere durch die Gerichte befolgt werden. Wenn das wegbricht, dann droht der Absturz in eine Art richterliches Faustrecht: Das Recht des stärkeren Gerichts.

PSPP mit »PEPP«

Die Entscheidung des BVerfG zu den Kompetenzen der EZB gibt Anlass zu der Annahme, dass das Gericht hier möglicherweise selbst die Grenzen seiner Zuständigkeit überschritten und damit gewissermaßen selbst „ultra vires“ gehandelt hat. Die EZB hat das Urteil zwar zur Kenntnis genommen, aber kühl auf die Entscheidung des EuGH verwiesen. Damit wird der „Gehorsamskonflikt“ mitten in das Europäische System der Zentralbanken hineingetragen.

Fight, flight or fudge?

Karlsruhe’s latest judgement on the PSPP moves the German state closer to a full-fledged fight with either the EU or its own Constitutional Court by threatening to prohibit Germany’s participation in a programme that has existential significance for the euro. To resolve this dilemma, perhaps nothing short of a revolutionary moment would be required.

»Keine leichte Kost«

Mitten in einer der größten globalen Krisen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erklärt das Bundesverfassungsgericht das billionenschwere PSPP-Staatsanleihekaufprogramm der EZB ultra-vires. Das Urteil, das in den Worten des scheidenden Präsidenten Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung „keine leichte Kost“ ist, markiert eine der wichtigsten Entscheidungen des BVerfG zur europäischen Integration und hat potenziell weitreichende Folgen.

Verschroben verhoben!

Dies ist keine glückliche Lektüre. Selten hat ein Urteil des BVerfG so traurig gestimmt. Nicht weil man das inhaltliche Anliegen des Gerichts nicht teilen könnte. Wohl aber, weil es eine an Verschrobenheit grenzende Weltferne und Selbstüberschätzung offenbart, von der man trotz aller gegenteiligen Anzeichen bis zum Schluss hoffen musste, sie möge dem Gericht und uns allen erspart bleiben. Alt ist das Gericht geworden, andere sind über es hinausgewachsen und so versteht es die Welt und seine Rolle in ihr nicht mehr.

It’s not about Bathroom Policies, it’s about Constitutional Principles

The United States Supreme Court is expected to soon deliver its judgment in the first transgender rights case before it. In the absence of federal laws protecting transgender persons from discrimination, the case revolves around the question whether the prohibition of discrimination ‘because of … sex’ transgender discrimination. The US Supreme Court appears to turn this into a question of political deliberation, bathroom policies and dress codes. The ECJ, on the other hand, instead of getting lost in policy discussions, has already in 1996 recognized the protection of transgender persons against discrimination based on the core constitutional principle of equality. The ECJ’s approach does in fact have a foothold under US case law and the US Supreme Court could seize the opportunity to bring transgender persons closer to enjoying the same rights as the general population.