Sollte die EU-Kommission Deutschland wegen des Karlsruher Ultra-Vires-Urteils verklagen? CONTRA
Nehmen wir an, dass Bundesverfassungsgericht hätte mit seiner Feststellung eines Akts ultra vires durch EZB und EuGH europäisches Unionsrecht verletzt. Müsste ein solcher Rechtsbruch zwingend von einem Gericht überprüft und festgestellt werden? Natürlich nicht. Ein Vertragsverletzungsverfahren wäre mit Karl Kraus gesprochen Teil der Krankheit, für deren Therapie es sich hält.
