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Die Homo-Ehe: There’s no stopping it

Es ist über der Aufregung über Obamas Wiederwahl weitgehend untergegangen. Aber am Dienstag haben die Wählerinnen und Wähler in den USA noch über andere Dinge als ihr Staatsoberhaupt abgestimmt. Genauer in Maine, Maryland, Washington State und Minnesota. Dort gab es Referenden für bzw. gegen die Legalisierung der Homo-Ehe. Überall gab es substanzielle Mehrheiten für sie. Dazu passt die Nachricht, dass der spanische Verfassungsgerichtshof ebenfalls am Dienstag festgestellt hat, dass die 2005 von der damaligen sozialistischen Regierung eingeführte Homo-Ehe nicht gegen die spanische Verfassung verstößt. Die jetzt regierenden Konservativen hatten das jahrelang behauptet. Ist aber nicht der Fall. Die Urteilsgründe kann ... continue reading

Union wirft Verfassungsgericht vor, Verfassung nicht ernst zu nehmen

Die FAZ berichtet, dass der oberste Rechtspolitiker der CDU/CSU-Fraktion Günter Krings das BVerfG attackiert – wegen dessen Rechtsprechung zur Homo-Ehe. Er beklagt sich bitterlich, dass das BVerfG die „exzeptionelle Schutzanordnung“, die Art. 6 GG der Ehe angedeihen lässt, „leer laufen“ lässt. Er kenne keine andere Verfassungsnorm, „die das Gericht hat so obsolet werden lassen“. Er wirft den Verfassungsrichtern vor, die Verfassung nicht ernst zu nehmen. Starker Tobak. Für ein herausgehobenes Mitglied der Legislative zumal. Natürlich steht es jedem Konservativen frei, sich über die Tatsache, dass das BVerfG aus Art. 6 kein Abstandsgebot gegenüber anderen Lebensformen als der zweigeschlechtlichen Ehe herauszulesen, ... continue reading

Frankreichs Verfassung hilft Homo-Paaren nicht

In Frankreich ist Ehe rechtlich eine Sache zwischen Mann und Frau. So steht es im Code Civil, und so hat es der Cour de Cassation erst 2007 ausdrücklich bestätigt. Heute hat der französische Verfassungsgerichtshof klar gemacht, dass da auch die Verfassung nichts hilft. Grund: Die Homo-Ehe einzuführen, sei eine politische Entscheidung und entziehe sich der Kompetenz des Conseil Constitutionel. Außerdem könnten Homo-Paare nach französischem Recht auch so zusammenleben, oder wie es auf französisch so schön heißt, vivre en concubinage. Die Entscheidung ist bemerkenswert kurz und dünn, verglichen mit den Doktorarbeiten, die man gelegentlich aus Karlsruhe auf den Tisch bekommt. Mehr ... continue reading

BVerfG will Sippenhaft im Ausländerrecht nicht beenden

Wenn dein Mann, dein Sohn, dein Vater etwas ausgefressen hat, dann fliegt nicht nur er raus. Sondern du auch. Das ist geltendes Ausländerrecht in Deutschland (§ 104a III AufenthG) Und nicht nur das. Das ist auch verfassungsmäßiges Ausländerrecht in Deutschland. Das Grundgesetz schützt Mitbürger ohne deutschen Pass nicht vor dieser Art von Sippenhaft. Auf diesem Standpunkt steht nicht nur das Bundesverwaltungsgericht, sondern offenbar auch das Bundesverfassungsgericht. Keine Familie, keine Probleme Nach der so genannten Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz verlieren über viele Jahre geduldete Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Familienmitglied, mit dem sie zusammen unter einem Dach wohnen, zu mehr als 50 ... continue reading

Karlsruhe beendet Diskriminierung der Homo-Ehe bei der Erbschaftsteuer

Wenn der eine Ehepartner stirbt und der andere erbt, dann muss sich der Fiskus bei der Besteuerung Zurückhaltung auferlegen. Und das gilt nicht nur für die Ehe, die dem Papst Freude macht, sondern auch für die Homo-Ehe. Die gibt es seit 2001, und man darf sie nicht einfach ohne jeden sachlichen Grund diskriminieren: Der gleichgeschlechtliche Ehegatte ist dem Verstorbenen im Zweifel genauso nahegestanden, hat Anteil am Aufbau des vererbten Vermögens gehabt, hat für den Verstorbenen Verantwortung übernommen und ist für diese Verantwortung rechtlich eingestanden wie der verschiedengeschlechtliche Ehegatte auch. Also kann man nicht diesem einen großen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer ... continue reading

Pyrrhus-Niederlage bei der Homo-Ehe

Wenn es so etwas gäbe wie eine Pyrrhus-Niederlage – das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Homo-Ehe wäre eine. Der EGMR hat sich zwar nicht dazu entschließen können, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paare anzuerkennen. Aber die Straßburger Richter haben etwas anderes getan: Sie haben anerkannt, dass das Recht auf Familienleben auch homosexuelle Lebenspartnerschaften einschließt. Das heißt, dass es jedenfalls im Prinzip eine verbotene Diskriminierung von Homosexuellen ist, solchen Lebenspartnerschaften die rechtliche Anerkennung zu verwehren. Das ist doch schon mal was. Darauf kann man aufbauen. Eat this, Russia! So, dies vorausgeschickt kann ich jetzt zu meckern ... continue reading