EGMR fällt weiteres Anti-Islam-Urteil
Ein Schulbeispiel, wie der herrschende Laizismusdiskurs einen blind machen kann für die eigentliche Menschenrechts-Problematik, ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Şerife Yiğit vs. Türkei. In dem Fall geht es um eine türkische Witwe, die auf Witwenrente klagt, aber abgewiesen wurde, weil sie und der Vater ihrer sechs Kinder nach religiösem Ritus geheiratet hatten und nicht nach zivilem – was in der Türkei darauf hinausläuft, dass man überhaupt nicht verheiratet ist. Der EGMR kann darin weder eine ungerechtfertigte Diskriminierung noch eine Verletzung des Rechts auf Familienleben erkennen. Dass die Türkei nach islamischem Ritus geschlossene Ehen benachteiligt, diene ... continue reading
