Articles for tag: Ausbürgerungdeutsche StaatsangehörigkeitEinbürgerung

Den Pass im Visier

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein fein austariertes Gefüge, das sowohl durch das Grundgesetz als auch durch das Völkerrecht bestimmt wird – und eben kein Instrument für gesellschaftspolitische Schnellschüsse. Zwar sind Staaten in ihrer Souveränität grundsätzlich frei, eigene Regeln für den Entzug oder Verlust der Staatsbürgerschaft festzulegen. Diese Freiheit findet ihre Grenzen jedoch nicht nur im Art. 16 des Grundgesetzes, sondern - wie dieser Beitrag aufzeigen soll – darüber hinaus auch im Völkerrecht.

Die Idee der Staatsräson im neuesten deutschen Recht

Wer sich von rechtszerstörenden Fiktionen heute ein Bild machen will, lese das kürzlich veröffentlichte und inzwischen rechtskräftige Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2024. Es ist eine der ersten bekannt gewordenen gerichtlichen Entscheidungen, die zu der im Juni 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ergangen sind.

Concise, Clear, and Convincing

While the rhetorical battle over citizenship by investment has been won by the EU institutions, its legal success is still up for debate. Last week Advocate General Collins delivered his much-anticipated Opinion in Commission v Malta, proposing that the Court dismisses the Commission’s challenge in a concise, clear, and, as I will explain, convincing legal opinion.  

Democratizing Switzerland

About 25% of Switzerland’s permanent population do not possess the red passport necessary to vote due to one of the most restrictive citizenship law’s in the Western world. The Democracy Initiative is trying to change this. While unlikely to succeed, they are nonetheless starting an important conversation about how to fix Switzerland’s semi-democracy.

Deutschlands goldener Pass?

In Deutschland entscheidet der Geldbeutel nicht alleine über die Einbürgerung, aber auch hier können finanzielle Ressourcen eine wichtige Rolle im Einbürgerungsprozess spielen. Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verschärft dies und trifft auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Progressive Reform mit regressiven Untertönen

Die Passagen im Koalitionsvertrag der Ampel zum Staatsangehörigkeitsrecht ließen aufhorchen. Schickt sich die Ampel hier an, die unter Rot-Grün begonnene, aber dann doch nur halb durchgeführte Staatsangehörigkeitsreform zu vollenden? Nach Lektüre des kürzlich veröffentlichten Referentenentwurfs des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts lautet die Antwort: Vieles wird besser, manches wird schlechter, und von einem Staatsangehörigkeitsrecht, das den Realitäten der Postmigrantionsgesellschaft gerecht wird, kann immer noch keine Rede sein.

Zur geplanten Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Ampel-Koalition plant eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, mithin eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), und verfolgt damit ihre im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele. Nach dem Abebben der ersten reflexartigen Kritikwelle Ende November/Anfang Dezember 2022, scheint eine kurze Einsortierung der geplanten Änderungen angezeigt. Diese zeigt, dass sich Deutschland damit in guter Gesellschaft vieler europäischer Nachbarstaaten befinden würde. Insgesamt sprechen gute Gründe dafür, sowohl Mehrstaatigkeit hinzunehmen als auch das Aufenthaltserfordernis abzusenken.

Einbürgerung und Ausbürgerung

Die von der Bundesinnenministerin vorangetriebene Staatsangehörigkeitsrechtsreform zur Erleichterung der Einbürgerung wirft altbekannte Fragen der Zuordnung von Personen zu Staaten und die damit verbundenen Zugehörigkeitsvorstellungen zu einem Staatsvolk auf. Allerdings liegt auch bei dem aktuellen Reformvorhaben die Aufmerksamkeit nur auf dem Erwerb der Staatsangehörigkeit. Dieser Fokus lässt die andere Seite der Medaille unberücksichtigt: Um die Möglichkeit von Mehrstaatigkeit konsequent für das gesamte Staatsangehörigkeitsrecht umzusetzen, muss die Diskussion zusätzlich für das Ausbürgerungsrecht geführt werden.

Was heißt hier eigentlich ausufernd?

Über „Rasse“ und Rassismus im Recht wird in letzter Zeit so intensiv diskutiert wie nie zuvor in Deutschland. In welche Widersprüche man dabei geraten kann, wurde in dieser Woche im Bundestag sichtbar: Während im Rechtsausschuss der Begriff „rassistisch“ im Grundgesetz abgelehnt wurde, weil er „völlig unbestimmt“ sei und eine ausufernde Rechtsprechung zu befürchten sei, einigte man sich fast zeitgleich im Innenausschuss darauf eben diesen Begriff im Staatsangehörigkeitsgesetz als Ausschlussgrund für Einbürgerungen zu verwenden. Auch diese Episode der Rechtspolitik zeigt erneut, dass Deutschland beim Umgang mit „Rasse“ und Rassismus im Recht immer noch erheblichen Entwicklungsbedarf hat.

Kein Handschlag – keine Einbürgerung

Bei der Aushändigung seiner Einbürgerungsurkunde verweigerte ein Mann der zuständigen Sachbearbeiterin zur Begrüßung den Handschlag, weshalb seine Einbürgerung kurzerhand abgelehnt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigte, dass der Handschlag ein Indiz für die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist. Dabei sind rituelle Handlungen ungeeignet um auf dahinterstehende Wertvorstellungen zu schließen.