Articles for tag: BVerfG-ResilienzBVerfGGDemokratieErnst-Wolfgang BöckenfördeResilienzZustimmungsvorbehalt

Schutz ist gut, Vertrauen ist besser

„Wehrhafte Demokratie“, „Grundrechtsverwirkung“ und „Parteiverbot“ klingt es dieser Tage durch Straßen, Foren und Medien. „Endlich“ möchte man meinen, schließlich zeigen Beispiele in Polen, Ungarn, Israel und den USA, welch bemerkenswert fragile Gebilde Demokratie und Rechtsstaat weltweit sind. Die Forderungen zum Schutz der Verfassung sind nicht länger nur Parolen. Stattdessen gibt es inzwischen konkrete Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Entsprechende Überlegungen dürfen allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass auch eine erfolgreiche Reform beileibe nicht alle Gefährdungen beseitigen würde.

Ernst-Wolfgang Böckenförde, the European

Ernst-Wolfgang Böckenförde’s work has received extensive scholarly attention beyond Germany in recent years, with incisive discussions of his legal and constitutional theory, his theorization of the relation between politics, law and religion, and his intellectual mentors. But amid Brexit and the run-up to the European elections in May 2019, it is worthwhile returning to some of the finest moments of Böckenförde the public intellectual.

Modernisation in Continuity. Ernst-Wolfgang ­ Böckenförde´s most famous ideas and the Depolarization Paradox in Representative Democracy*

The current surge of populist movements, the anti-democratic reflections of a wide-spread feeling that something is going fundamentally wrong (even) in democratic societies – are they symptoms of fundamental deficits in representative democracy? Can Böckenförde`s theory of democracy help us understand what is going on?

Konsequente Liberalität – Ernst-Wolfgang Böckenförde zur Religionsfreiheit

Eine wichtige Facette des Wirkens von Ernst-Wolfgang Böckenförde ist die Entfaltung des freiheitlichen Charakters des Grundgesetzes. Sein zentrales Anliegen war es, Freiheitlichkeit nicht nur auf Angehörige des Mainstream zu beschränken, sondern auch die Freiheit der Andersdenkenden zu schützen. Gerade in den 1960er und 1970er Jahren war diese konsequente Liberalität von kaum zu unterschätzender Bedeutung, denn es gab nicht viele, die sich in diesem Sinne äußerten.

Die Menschenwürde als normatives Prinzip – und ihre Bedeutung für den Embryonenschutz

Gewöhnlich erregt die Neu-Kommentierung einer Gesetzesnorm, selbst wenn es sich um eine zentrale Vorschrift des Grundgesetzes handelt, kein größeres Aufsehen jenseits der Fachwelt. Anders 2003: In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung griff Ernst-Wolfgang Böckenförde Matthias Herdegens Kommentierung des Art. 1 GG, der Verfassungsbestimmung, die die Unantastbarkeit der Würde des Menschen proklamiert, empört und mit scharfen Worten an.