Menschenwürde weggewogen?
Hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 5.11.2019 zu den Hartz-IV-Sanktionen das Grundrecht auf Achtung und Schutz der Menschenwürde zur Disposition gesetzgeberischer Eingriffe gestellt? Manche Kommentatoren meinen das. Aber der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe schon dadurch, dass es der Sache nach abgewogen und Verhältnismäßigkeitserwägungen Raum gegeben hat, Eingriffe in die Menschenwürde zugelassen, liegt neben der Sache.
