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The AG Opinion in the Celmer Case: Why Lack of Judicial Independence Should Have Been Framed as a Rule of Law Issue

On 28 June 2018, Advocate General Evgeni Tanchev delivered his Opinion in the Case C‑216/18 PPU Minister for Justice and Equality v LM on the surrender of a crime suspect to Poland. The issue is whether Mr. Artur Celmer, referred to by the Opinion as LM, should be surrendered from Ireland to Poland when there are serious doubts as to whether he would receive a fair trial, due to the alleged lack of independence of the judiciary resulting from recent changes to the Polish judicial system.

Anordnung des (Europa-)­Rechts­bruchs

In diesen Tagen richten sich die Augen der Republik auf die Grenze zu Österreich. An ihr entscheidet sich möglicherweise, ob in Europa nach Jahrzehnten der Integration nun ein Prozess der Auflösung beginnt. Es geht um Detailfragen des Asylrechts – und es geht um die großen Fragen Europas. In dieser angespannten Lage irritiert eine Anweisung an die Bundespolizei vom 19. Juni 2018: An allen Binnengrenzen mit vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen sollen Personen mit Einreiseverbot ohne Verfahren zurückgewiesen werden. Ab sofort, und – anders als bisher – unabhängig davon, ob ein Schutzersuchen vorliegt. Diese Anweisung ordnet den Bruch von Europarecht an.

Pressefreiheit im Strafprozess und ihre Grenzen

Die heutige Entscheidung Bédat v. Schweiz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lässt sich für Journalisten, die ein waches Gefühl für liberale Freiheitsrechte und ein noch wacheres für ihre eigenen professionellen Interessen besitzen, leicht skandalisieren: "Straßburg lässt die Pressefreiheit im Stich!" wäre eine mögliche Überschrift. "Straßburg billigt Kriminalisierung von Justizberichterstattern!" eine andere. Ich bin auch ein professioneller Journalist, und in punkto Sorge um liberale Freiheitsrechte lasse ich mich für gewöhnlich ungern von irgendwem übertreffen. Trotzdem, oder gerade deswegen, komme ich zu einem anderen Schluss: Ich halte das heutige Urteil der Großen Kammer für richtig.

EMRK kann zum Völkerrechtsbruch zwingen

Wenn der UN-Sicherheitsrat einem europäischen Staat befiehlt, gegen die Europäsche Menschenrechtskonvention zu verstoßen – darf dieser das dann machen? Und wenn, kann ihn der EGMR in Straßburg dann deswegen verurteilen? Anders als der gegen meinen Staat, und die EMRK gegen die EU und umgekehrt, und alle zusammen sollten mir beiseite stehen können, wenn der UN-Sicherheitsrat, aus welchen Gründen auch immer, mich mit einem Taliban verwechselt. Darum möchte ich doch bitten. Auch wenn das manchem Juristen Zahnschmerzen bereitet.