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In the End… Who Cares?

On 3 June 2025, the Grand Chamber of the European Court of Justice delivered its judgment on the Kinsa-Case. At the core of the matter were the criminal charges of a third-country national for the facilitation of unauthorized entry of two minors in the territory of an EU Member State. With this ruling, the Court takes an important step towards the de-criminalization of care for migrant children who are seeking international protection. However, the Grand Chamber’s reasoning offers limited considerations on the relevant links between “actual care”, humanitarian assistance, and migrant children’s rights. This shortcoming may ultimately curb protection standards of migrant children in future cases

Stiefmütterliche Behandlung

Mit dem Ampel-Aus ist die dringend erwartete Reform des Abstammungsrechts für Zwei-Mütter-Familien in weite Ferne gerückt. Geplant war, nach der „Ehe für alle“ auch ein „Abstammungsrecht für alle“ zu schaffen, und insbesondere eine automatische Mit-Mutterschaft einzuführen. Eine aktuelle Entscheidung des EGMR in dem Fall R.F. und andere gegen Deutschland hätte neuen Schwung in die Sache bringen können. Stattdessen hat der EGMR viel zu spät und am eigentlichen Problem vorbei entschieden.  

Rejecting Lip Service or Validating 1930s Family Values?

On 8th March 2024, the Irish people rejected two separate constitutional referendums on family and care in an overwhelming no vote. These amendments aimed to update a conservative and gendered ideal of family found in Article 41. The family and care referendums involved more abstract statements of directive constitutional values. The result of the referendums is a win for voter confusion, anger towards the government and the NoNo campaign. It is also a loss for political constitutionalism.

Defining the Modern Family

In November 2020, the Constitutional Court of Latvia recognised that the Constitution of Latvia (Satversme) obliges the state to protect all families, including those established by same-sex couples. The judgement was met with considerable political backlash and at the beginning of January prompted the right‑wing party Nacionālā Apvienība to submit an initiative to amend the Satversme with a new, excluding definition of family. Perhaps more worrisome is how the amendment and the associated campaign openly attack the authority of the Constitutional Court.

„Kinderrechte im Grundgesetz“ – Chancen und Risiken

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihrem eigenen Zeitplan um Monate voraus ist, kommt im parlamentarischen Geschäft eher selten vor. Hintersinnig ließe sich fragen, wovon die Große Koalition durch ihren Eifer zum „Gedöns im Grundgesetz“ (Jestaedt) tatsächlich ablenken will. Immerhin ist es positiv zu würdigen, dass der für Ende des Jahres angekündigte Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte im Grundgesetz“ schon am 25. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Irland verankert Kinderrechte in der Verfassung

Was darf, was kann und was muss der Staat tun, um Kinder gegen ihre eigenen Eltern zu schützen? Es gibt kaum eine verfassungspolitische Frage, die schwieriger und riskanter zu beantworten ist als diese. Zwischen dem Horror vernachlässigter und gequälter Kinder und dem Horror durch fehlgeleitete staatliche Fürsorge zerstörter Familien verläuft ein schmaler Grat, und um so stärker ist die Versuchung, sich voller Empörung auf die eine oder andere Seite zu schlagen und so die trügerische Wohltat vermeintlicher moralischer Klarheit zu verschaffen. Am Samstag hatten die Iren Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äußern: Ein Referendum stand an, in dem es ... continue reading

Die Homo-Ehe: There’s no stopping it

Es ist über der Aufregung über Obamas Wiederwahl weitgehend untergegangen. Aber am Dienstag haben die Wählerinnen und Wähler in den USA noch über andere Dinge als ihr Staatsoberhaupt abgestimmt. Genauer in Maine, Maryland, Washington State und Minnesota. Dort gab es Referenden für bzw. gegen die Legalisierung der Homo-Ehe. Überall gab es substanzielle Mehrheiten für sie. Dazu passt die Nachricht, dass der spanische Verfassungsgerichtshof ebenfalls am Dienstag festgestellt hat, dass die 2005 von der damaligen sozialistischen Regierung eingeführte Homo-Ehe nicht gegen die spanische Verfassung verstößt. Die jetzt regierenden Konservativen hatten das jahrelang behauptet. Ist aber nicht der Fall. Die Urteilsgründe kann ... continue reading

Union wirft Verfassungsgericht vor, Verfassung nicht ernst zu nehmen

Die FAZ berichtet, dass der oberste Rechtspolitiker der CDU/CSU-Fraktion Günter Krings das BVerfG attackiert – wegen dessen Rechtsprechung zur Homo-Ehe. Er beklagt sich bitterlich, dass das BVerfG die „exzeptionelle Schutzanordnung“, die Art. 6 GG der Ehe angedeihen lässt, „leer laufen“ lässt. Er kenne keine andere Verfassungsnorm, „die das Gericht hat so obsolet werden lassen“. Er wirft den Verfassungsrichtern vor, die Verfassung nicht ernst zu nehmen. Starker Tobak. Für ein herausgehobenes Mitglied der Legislative zumal. Natürlich steht es jedem Konservativen frei, sich über die Tatsache, dass das BVerfG aus Art. 6 kein Abstandsgebot gegenüber anderen Lebensformen als der zweigeschlechtlichen Ehe herauszulesen, ... continue reading

Ungarn: Kinderwahlrecht in die Verfassung?

Die ungarische Regierung, die mit ihrer Zweidrittelmehrheit dem Land eine komplett neue Verfassung verpassen will, hat dabei auch Innovatives im Sinn. Eine der Dinge, über die sie nachdenkt, ist die Einführung eines Extra-Wahlrechts für Eltern im Namen ihrer Kinder. Das geht aus einem Fragenkatalog hervor, den die Regierung an sämtliche Ungarn verschickt hat, um die Präferenzen der Ungarn zu ausgewählten Fragen zu ermitteln. Das allein schon ist ein eigentümliches Verfahren: Ungarns Regierungspartei FiDESZ will kein Referendum für die neue Verfassung, weil sie ihren Wahlsieg im April 2010 als hinreichende demokratische Legitimation zur Verfassungsgebung interpretiert. Dass das ein bisschen dünn ist ... continue reading

Frankreichs Verfassung hilft Homo-Paaren nicht

In Frankreich ist Ehe rechtlich eine Sache zwischen Mann und Frau. So steht es im Code Civil, und so hat es der Cour de Cassation erst 2007 ausdrücklich bestätigt. Heute hat der französische Verfassungsgerichtshof klar gemacht, dass da auch die Verfassung nichts hilft. Grund: Die Homo-Ehe einzuführen, sei eine politische Entscheidung und entziehe sich der Kompetenz des Conseil Constitutionel. Außerdem könnten Homo-Paare nach französischem Recht auch so zusammenleben, oder wie es auf französisch so schön heißt, vivre en concubinage. Die Entscheidung ist bemerkenswert kurz und dünn, verglichen mit den Doktorarbeiten, die man gelegentlich aus Karlsruhe auf den Tisch bekommt. Mehr ... continue reading