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BVerfG will Sippenhaft im Ausländerrecht nicht beenden

Wenn dein Mann, dein Sohn, dein Vater etwas ausgefressen hat, dann fliegt nicht nur er raus. Sondern du auch. Das ist geltendes Ausländerrecht in Deutschland (§ 104a III AufenthG) Und nicht nur das. Das ist auch verfassungsmäßiges Ausländerrecht in Deutschland. Das Grundgesetz schützt Mitbürger ohne deutschen Pass nicht vor dieser Art von Sippenhaft. Auf diesem Standpunkt steht nicht nur das Bundesverwaltungsgericht, sondern offenbar auch das Bundesverfassungsgericht. Keine Familie, keine Probleme Nach der so genannten Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz verlieren über viele Jahre geduldete Ausländer ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Familienmitglied, mit dem sie zusammen unter einem Dach wohnen, zu mehr als 50 ... continue reading

Mehr Freiheit für das klerikale Liebesleben

Passend zum Juristentag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute zwei Urteile gefällt, die das Thema Staat und Religion im Kern betreffen. Wie verhält sich die Autonomie der Religionsgemeinschaften, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln, zu den Grundrechten der Religionsangehörigen, die von diesen Regelungen betroffen sind? Oder konkret: Darf eine Kirche, die das Sakrament der Ehe predigt, einen Angestellten feuern, wenn der die Ehe bricht? Im einen Fall ging es um den Pressesprecher der Mormonenkirche, der eine Affäre angefangen und dies gebeichtet hatte und daraufhin seinen Job verlor. Im anderen hatte ein katholischer Organist, lange nachdem er sich von seiner ... continue reading

Pyrrhus-Niederlage bei der Homo-Ehe

Wenn es so etwas gäbe wie eine Pyrrhus-Niederlage – das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Homo-Ehe wäre eine. Der EGMR hat sich zwar nicht dazu entschließen können, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paare anzuerkennen. Aber die Straßburger Richter haben etwas anderes getan: Sie haben anerkannt, dass das Recht auf Familienleben auch homosexuelle Lebenspartnerschaften einschließt. Das heißt, dass es jedenfalls im Prinzip eine verbotene Diskriminierung von Homosexuellen ist, solchen Lebenspartnerschaften die rechtliche Anerkennung zu verwehren. Das ist doch schon mal was. Darauf kann man aufbauen. Eat this, Russia! So, dies vorausgeschickt kann ich jetzt zu meckern ... continue reading