Articles for tag: Art. 3 GGFFP2-MaskenpflichtSozialrechtUngleichbehandlung

Eine Frage des Geldbeutels

Seit Anfang Februar haben auch Empfänger:innen von Hartz IV einen Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken. Ca. 1,1 Millionen Sozialhilfeempfänger:innen und ca. 385.000 Asylbewerber:innen sind jedoch nach wie vor darauf angewiesen, medizinische Schutzmasken aus eigener Tasche zu finanzieren. Das stellt eine in den meisten Fällen nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar.

Es bedarf mehr

Ab heute gilt in Bayern – und möglicherweise auch bald bundesweit – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ihr geringes Einkommen mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, trifft diese Pflicht besonders hart: Auf sie kommen Mehrkosten zu, die im Regelbedarf nicht zur Verfügung stehen. Es spricht viel dafür, dass die Jobcenter diese zusätzlichen Kosten als Mehrbedarf erstatten müssen.