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Darf ein Verfassungshüter ein Aufsichtsratsmandat wahrnehmen?

Diese Frage schlägt gerade in unserem Nachbarland Österreich Wellen. Dort ist der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden des staatlichen Autobahn-Unternehmens ASFINAG zu besetzen. Die SPÖ-Verkehrsministerin hat eine Kandidatin gefunden, die gut geeignet wäre für den Job: Claudia Kahr heißt sie, 54 Jahre alt, ausgewiesene Expertin für Verkehrsrecht, verwaltungserfahren, durchsetzungsstark. Und Richterin am Verfassungsgerichtshof Österreichs. Einer besonders ehrwürdigen Institution: Österreich ist quasi die Erfinderin der Verfassungsgerichtsbarkeit und hat die große Idee seines großen Sohnes Hans Kelsen bereits 1919 in die Tat umgesetzt. (Und außerdem, als Kuriosum am Rande, das sicherlich einzige Verfassungsgericht, das in seiner Ahnengalerie zwei Präsidenten hat, die nicht nur genau ... continue reading