Zementierte Privilegien
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2025 entschieden, dass die Pflicht zur Abgabe einer Anschlusszusage bei promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gegen Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG verstößt. Der Beschluss macht einmal mehr deutlich, dass in Deutschland die Wissenschaftsfreiheit allein aus der Perspektive der Professor*innen betrachtet wird.
