TTIP-Rechtsschutz zu Ende denken
Die EU-Kommission hat für ihren jüngsten Vorschlag zu TTIP viel Lob erfahren. Eine grundsätzliche Frage lässt der Vorschlag allerdings weiterhin offen: Warum sollen nur ausländische Investoren, nicht aber einheimische Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer, die jeweils zu ihren Gunsten vereinbarten Schutzstandards einklagen können? Ist die einseitige Klagemöglichkeit nicht ein ungerechtfertigter Vorteil ausländischer Investoren gegenüber anderen von TTIP betroffenen Personen und Gruppen?
