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Keine Spielchen mehr mit den verdeckten Stimmzetteln

Viele der Maßnahmen, die jetzt erwogen werden, um sich gegen das Szenario einer schrittweisen Machtübernahme der rechtsextremen AfD zu wappnen, betreffen das Parlamentsrecht. So wichtig und richtig es ist, den automatischen Zugriff der AfD auf diese Ämter zu beschränken oder Blockademöglichkeiten zu minimieren, so merkwürdig bleibt, dass in der Debatte ein Aspekt regelmäßig ausgeklammert bleibt, der die Durchführung der Wahlen betrifft. Die geheime Wahl des Regierungschefs ist aus demokratischer Sicht nur schwer zu rechtfertigen.

Halembas Mandat

Am Morgen der konstituierenden Sitzung des Parlaments vollstreckt die Polizei einen Haftbefehl durch Inhaftierung eines gewählten Abgeordneten – das ist weder ein Vorgang aus dem Frühjahr 1933 im Umfeld der Verabschiedung des sog. „Ermächtigungsgesetzes“ noch eine willkürliche und politisch motivierte Einschränkung des Mandats. Es handelt sich schlichtweg um den Vollzug einer richterlich angeordneten strafprozessualen Maßnahme gegen einen Beschuldigten, um die Durchführung eines möglichen späteren Strafverfahrens zu sichern, die ihrerseits an besondere Voraussetzungen geknüpft und nicht etwa in das Belieben der Staatsanwaltschaft gestellt ist. Der gesamte Vorgang zeigt das Funktionieren eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens und offenbart zugleich die Bestrebungen der AfD (nicht etwa nur in Bayern), unter vermeintlich zutreffenden Erwägungen und Stichworten den Rechtsstaat auszuhöhlen und in seiner Substanz zu beschädigen.

Ein Mensch, zwei Jobs, viele Fragen

In Deutschland gibt es eine verfassungsrechtliche Besonderheit: Regierungsmitglieder können gleichzeitig Abgeordnete bleiben, obwohl diese Funktionen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einhergehen. Insbesondere für die Informationsfreiheit hat sich dadurch eine rechtliche Grauzone entwickelt.

Was „Quatsch“ ist, wird Quatsch bleiben?

Zum SPD-Mitgliederentscheid hörte man zuletzt auch viele kritische Stimmen in namhaften deutschen Zeitungen sowie von führenden Staatsrechtlern. Der SPD-Mitgliederentscheid sei verfassungswidrig, weil er unter anderem die Mandatsfreiheit der SPD-Bundestagsabgeordneten in unzulässiger Weise einschränke. Einige Anmerkungen, warum es nicht nur unserer Verfassung Hohn spricht, eine basisdemokratische Abstimmung in einer Partei als verfassungswidrig zu bezeichnen, sondern zudem auch in der Sache unzutreffend ist.

Die Bundesversammlung als Quasi-Parlament?

Der Vor- und der Vor-Vorgänger unseres gegenwärtigen Bundespräsidenten, Horst Köhler und Christian Wulff, hatten bekanntlich wenig zu lachen während ihrer ruhmlosen Amtszeiten. Jetzt könnte ihnen obendrein noch widerfahren, dass ihnen im Nachhinein die demokratische Legitimation ihrer Wahl (bei Köhler jedenfalls die zweite Amtszeit) aberkannt wird. Das ist die Folge einer hier schon mal behandelten Klage eines NPD-Politikers, der vor dem Bundesverfassungsgericht darauf klagt, dass die Bundesversammlung 2009 und 2010 jeweils nicht korrekt zusammengesetzt war. Heute hat der Zweite Senat bekannt gegeben, am 11. Februar 2014 darüber eine mündliche Verhandlung abhalten zu wollen. Dem Kläger geht es (zumindest an der Oberfläche) ... continue reading