Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern
Bei der Verhandlung in Karlsruhe zu Sicherheitsverwahrung am letzten Dienstag war viel von den Schutzpflichten des Staates die Rede. Von den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, die die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeblich nicht hinreichend im Blick gehabt hätten, als sie der deutschen Praxis, gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe einfach weiter im Knast zu behalten, vor gut einem Jahr die rechtliche Grundlage wegschlugen. Welche Wirkung dieser Schutzpflicht-Topos auf manche Politiker hat, konnte man heute bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer studieren. Bayerns Justizministerin Beate Merk war zu Gast und referierte darüber, wie das System der Sicherungsverwahrung jetzt reformiert ... continue reading
