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Das Dunkelfeld aufhellen

Algorithmische Lösungen zur Aufdeckung potenzieller Geldwäschefälle werden in Finanzinstituten und Banken bereits großflächig eingesetzt. Der EU-Gesetzgeber hat jedoch die Chance verpasst, solche KI-Systeme als hochriskant i.S.d. EU-KI-Verordnung einzustufen und damit einer besonders strengen Regulierung nach Art. 8 ff. EU-KI-Verordnung zu unterstellen. In der Geldwäschebekämpfung ist der Einsatz von KI mit gravierenden Risiken automatisierter Fehlentscheidungen verbunden, die durch die Privatisierung des geldwäscherechtlichen Verdachtswesens zu massiven Grundrechtsumgehungen führen können. Eine staatliche Einhegung wäre daher wünschenswert (gewesen).

Neue Behörden, alte Probleme

Am 23.08.2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es ankündigte, die Behördenstruktur der deutschen Geldwäschebekämpfung  – wieder einmal – auf den Kopf  zu stellen. Die geplante Neustrukturierung ist eine willkommene Möglichkeit, das Geldwäscherecht grund- und europarechtskonform auszugestalten. Denn in seiner aktuellen Form steht der Rechte- und Pflichtenkatalog der Financial Intelligence Unit (FIU) in Konflikt mit dem Grundsatz der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden. Eine Verteilung der geldwäscherechtlichen Aufgaben könnte hier Abhilfe schaffen.