Articles for tag: Gesetzliche KrankenversicherungProstituiertenschutzgesetzSexarbeitSozialversicherung

Ein Hindernislauf mit Folgen

Sexarbeiter:innen sind seltener krankenversichert als andere Erwerbstätige. Ursächlich ist eine komplexe Gesamtsituation, die unter anderem von einer erhöhten Anfälligkeit des Prostitutionsgewerbes für sozialversicherungsrechtliche (Schein-) Selbstständigkeit geprägt ist. Im Ergebnis reicht die Einführung des Informations- und Beratungsgesprächs nach dem ProstSchG als Maßnahme nicht aus, um den Zugang zu angemessener Absicherung im Krankheitsfall zu sichern.

Testen zugunsten aller – und zulasten von 90 %?

„Testen, testen, testen“ – dieses Mantra effektiver Pandemiebekämpfung ist eingängig, schlüssig und seit Mitte März durch stetige Wiederholung jedem nachrichtenkonsumierenden Bundesbürger geläufig. Inzwischen wurden die Testkapazitäten ausgebaut und die Voraussetzungen um einen Test anzuordnen deutlich reduziert. Doch die Kostentragung ist kompetenzrechtlich und sozialrechtlich diskussionswürdig geregelt und wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für manche Beitragszahler nach sich ziehen: Es besteht die ernste Gefahr, dass die privaten Krankenversicherungen sich nicht angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen müssen.

Karlsruhe pfeift kreatives Landessozialgericht zurück

Null Punkte für das LSG Baden-Württemberg: Das Bundesverfassungsgerichts stellt in einer gerade veröffentlichten Kammerentscheidung die Landessozialrichter in einer Weise in den Senkel, die an einen übellaunigen Korrekturvermerk unter einer missratenen Klausur erinnert. Das LSG hatte einem Pharmaunternehmen, das bei einer Vergabe leer ausgegangen und dagegen erfolglos Beschwerde eingelegt hatte, Gerichtskosten in Höhe von 62.700 Euro aufgebrummt. Sozialgerichtsverfahren sind bekanntlich kostenfrei, aber nur für Versicherte und Leistungsempfänger. Für andere, zum Beispiel Pharmaunternehmen, verweist § 197a SGG auf das Gerichtskostengesetz. Das LSG hatte von dieser Verweisung allerdings keinen Gebrauch gemacht, sondern sich durch freihändige Rechtsfortbildung einen eigenen Weg zur Kostenfestsetzung konstruiert. Das ... continue reading