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BVerfG: Knapp und verletzend

Die heute veröffentlichte Kammerentscheidung, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu überprüfen, hat gerade mal acht Zeilen Begründung: Keine Klagebefugnis, da nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, da kein individueller Unterlassensanspruch gegen den Staat, Steuermittel nicht verfassungswidrig einzusetzen. Punkt, Ende. Da hat selbst manche Verhängung einer Missbrauchsgebühr mehr Fleisch an den Knochen. Und dann auch ein Druckfehler drin: „§ 221 Abs. 1 GG“ – muss natürlich SGB V heißen und nicht GG. Haben das die Kläger und ihr Bevollmächtigter Helge Sodan von der FU Berlin wirklich verdient? Vor einem knappen Jahr hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenversicherer u.a. gegen ... continue reading