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Gewahrsam als letztes Mittel gegen die „Letzte Generation“?

Die Proteste der Klimaschutzgruppe der „Letzten Generation“ sind momentan aufgrund ihrer gewählten Protestformen ein vieldiskutiertes Thema. Eine der umstrittenen Protestformen besteht darin, sich mit den Händen auf der Straße festzukleben. Nachdem Klimaaktivistinnen in München ihre Protestaktionen wiederholten, wurden sie in Gewahrsam genommen - mit einer angeordneten Gewahrsamsdauer von 30 Tagen. Die pauschale Ausschöpfung der Höchstgrenze des Gewahrsams im Fall des Vorgehens gegen Aktivistinnen der Münchener Klimaproteste ist von der – ohnehin rechtlich bedenklichen – Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz nicht gedeckt.

Polizeiliches Befugnishopping

Im Rahmen einer Aktion gegen den Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler II am 1. Oktober 2021 wurden 22 Klimaaktivist* innen in Gewahrsam genommen, um ihre Identität festzustellen. Seit der "Lex Hambach" von 2018 ist dies in NRW bis zu 7 Tage lang möglich. Diese Maßnahme dient aber offenkundig nicht der Gefahrenabwehr, die hier als Rechtsgrundlage für den tagelangen Gewahrsam herangezogen wurde. Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe realiter vielmehr um eine – illegale – polizeiliche Sanktion unbotmäßigen Verhaltens.