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Tariftreue light

Ein neues Bundestariftreuegesetz soll den Bund dazu verpflichten, öffentliche Aufträge nur noch an solche Auftragnehmer:innen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmer:innen tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Die Diskussion ist nicht neu: Die Ampel-Koalition scheiterte, bevor ihr Entwurf verabschiedet werden konnte. Am 6. August 2025 hat sich die Regierung im Kabinett auf einen neuen Entwurf geeinigt. Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel, ist jedoch nicht konsequent genug, um die Tarifautonomie tatsächlich zu stärken.

(Noch) nicht verboten, aber unvereinbar (Teil II)

Laut Bundesamt für Verfassungsschutz ist die AfD mittlerweile „gesichert rechtsextremistisch“. Sie vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten fundamental widersprechen. Im ersten Teil meines Beitrags habe ich gezeigt, dass Gewerkschaften die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären können. In diesem zweiten Teil werde ich zeigen, dass auch der Gewerkschaftsausschluss von AfD-Mitgliedern möglich ist – anders, als eine kürzliche Entscheidung des LG Berlin II vermuten lässt.

(Noch) nicht verboten, aber unvereinbar (Teil I)

Die AfD vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten widersprechen. Die gewerkschaftliche Interessenvertretung von Beschäftigten ist mit einer Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar. Gewerkschaften dürfen die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären und Mitglieder ausschließen, die zugleich Mitglied der AfD sind – und sollten das auch tun. In diesem ersten Teil zeige ich, warum ein Unvereinbarkeitsbeschluss bei der AfD möglich ist.

Ein Losverfahren für mehr Solidarität

Der jüngste Lokführerstreik hat ein Stück Gesetzgebung wieder in den Blickpunkt gerückt, das von Anfang an umstritten war und es bis heute ist. Das Tarifeinheitsgesetz hat auf gesellschaftliche Entwicklungen in Richtung von mehr Diversität sowohl in Belegschaften wie in Betriebsstrukturen letztlich regressiv reagiert, indem es implizit auf ein Recht des Stärkeren setzte. Ein Losverfahren würde dagegen allen Gewerkschaften und den von ihnen vertreten Beschäftigungsgruppen eine faire Chance geben, ohne die Idee eines effizienten Tarifgeschehens dafür zu opfern. Und zugleich macht sie Spartengewerkschaften dadurch empfänglicher für die Interessen anderer Betriebsangehöriger, stärkt also letztlich die Solidarität unter den Erwerbstätigen.

BAG: Ein schöner Fall von höchstrichterlicher Selbstkorrektur

Hier mal ein Ausflug in ein Rechtsgebiet, das uns sonst nicht so oft beschäftigt: Der heutige Beschluss aus dem Bundesarbeitsgericht zur Tarifeinheit ist für den Verfassungsblog deshalb bemerkenswert, weil wir es hier mit einem seltenen Fall verfassungsrechtlicher Selbstkorrektur eines obersten Bundesgerichtes zu tun haben. Wir erinnern uns alle noch an die Lokführer-, Piloten- und Ärztestreiks der letzten Jahre. Die hatten gemeinsam, dass Gruppen höher qualifizierter Beschäftigter kollektiv mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für sich durchzusetzen versuchten: Sie wollten eigene Tarifverträge für sich und nicht länger den Tarifen unterworfen sein, die von den Groß-Gewerkschaften in erster Linie für die Schaffner, Stewardessen ... continue reading