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Weigerung verweigert

Immer mehr Krankenhäuser sind wegen der Ökonomisierung gezwungen, mit anderen zu fusionieren. So fusioniert sowohl in Flensburg wie in Lippstadt ein evangelisches mit einem katholischen Haus. In beiden Fällen setzten sich die katholischen Träger durch und verankerten in den Gesellschaftsverträgen, dass in dem neuen Krankenhaus keine Schwangerschaftsabbrüche mehr angeboten werden dürfen. Doch gemischt-konfessionelle Krankenhäuser haben kein kollektives religiöses Recht, Schwangerschaftsabbrüche zu verweigern.

Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ausgesetzt werden könne. Dabei verlangt der unantastbare Kernbereich dieses Grundrechts gerade im Verteidigungsfall uneingeschränkte Geltung. Seine Einschränkung würde bedeuten, dass Gewissensentscheidungen hinter die Pflicht zur bewaffneten Landesverteidigung zurücktreten müssten – ein Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Schutz der individuellen Gewissensfreiheit.