»Racial Profiling« ist verfassungswidrig
Inwiefern es einen Akt »schöngeistiger Rechtspflege« (so der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt) darstellt, das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG zu effektuieren, darüber lässt sich füglich streiten. Jedenfalls hat das OVG Koblenz gestern doch noch einmal dem Grundgesetz den Vorrang vor vermeintlichen Zwängen polizeilicher Praxis eingeräumt. Ein Architekturstudent aus Kassel war im Dezember 2010 auf einer Bahnfahrt durch Hessen von Beamten der Bundespolizei einer Identitätskontrolle nach § 22 Abs. 1a BPolG unterzogen worden. Er schöpfte zu Recht den Verdacht, allein aufgrund seiner schwarzen Hautfarbe in das Raster gefallen zu sein. Denn andere Fahrgäste blieben von der Maßnahme ... continue reading
