EuGH diszipliniert Karlsruher Ersatz-Gesetzgeber
Das Bundesverfassungsgericht kann ja gerne Übergangsfristen einräumen, wenn es findet, dass ein verfassungswidriger Zustand aus irgendwelchen übergeordneten Gründen noch eine Weile fortbestehen soll. Aber wenn dieser Zustand auch noch europarechtswidrig ist, dann muss er aufhören. Sofort. Nicht irgendwann später. Das ist die Ansage des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielmonopol. Sie richtet sich zum einen an die Länder, die ihr Monopol weiter mit Zähnen und Klauen gegen private Wettbewerber verteidigen. Sie richtet sich zum anderen an das Bundesverfassungsgericht: Eure Sitten, rechtswidrige Regelungen aus Nützlichkeitserwägungen heraus übergangsweise am Leben zu lassen, so lautet die Botschaft, teilen wir nicht. Das Bundesverfassungsgericht ... continue reading
