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Wählen heißt Auswählen – aber zwischen Parteien

Matthias Friehe bringt mit seinem Beitrag semantische Klarheit in den von politischer Rhetorik vernebelten Wahlrechtsdiskurs. Er erinnert daran, dass Wählen „Auswählen“ bedeutet: „Jede Wahl setzt voraus, dass die Wähler eine Auswahl treffen können. Dafür ist wiederum erforderlich, dass klare Alternativen bestehen: dies oder das.“ So weit ist ihm ausdrücklich zuzustimmen. Dann aber macht er einen Gegensatz auf, der hinter den bereits erreichten Stand des Wahlrechtsdiskurses zurückfällt.

Wählen heißt Auswählen

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 kommt das Wahlrecht nicht zur Ruhe. Auch Union und SPD haben sich im aktuellen Koalitionsvertrag auf eine erneute Änderung des Bundestagswahlrechts verständigt. Wenn eine solche Reform konsequent darauf ausgerichtet sein soll, den Wählern klare Auswahlalternativen zu eröffnen, bietet ein modifiziertes Grabenwahlrecht eine überzeugende Alternative zur personalisierten Verhältniswahl.