„Rasse“ im Parlamentarischen Rat und die Dynamik der Gleichheitsidee seit 1776 (Teil I)
Es gibt keine „Rassen“ im biologischen Sinn. Die Art Homo Sapiens hat keine Unterarten. Rasse bleibt aber wichtig, weil und solange sie als gesellschaftliche Zuschreibung weiter die Wirklichkeit prägt. Der Begriff der Rasse im Grundgesetz wird längst und zu Recht in diesem Sinn verstanden. Ihn zu streichen, ist deshalb nicht nur entbehrlich, sondern riskiert, den verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz zu schwächen, statt ihn zu stärken. Das soll in diesem fünfteiligen Beitrag näher begründet werden, dessen weitere Teile in den nächsten Tagen erscheinen werden
