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Karlsruhe erleichtert Verstaatlichung im Gesundheitssektor

Wenn es um Leben und Gesundheit geht, darf der Staat zwar nicht alles, aber doch eine ganze Menge. Unter anderem darf er etwas, was er seit dem berühmten Apothekerurteil von 1958 eigentlich fast nie darf: Er darf Leuten ihren Beruf verbieten, und zwar auch aus Gründen, für die diese Leute überhaupt nichts können. Solche „objektiven Zulassungsvoraussetzungen“, wie das seit 1958 heißt, hat das BVerfG damals nur in extremen Ausnahmefällen zugelassen, zur Abwehr „nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ nämlich. Die heute veröffentlichte Entscheidung des Ersten Senats zum Rettungswesen in Sachsen macht von dieser Möglichkeit, die in ... continue reading