Kein Bier an der Tanke, und Karlsruhe schweigt dazu
Im Pietistenstaat Baden-Württemberg darf man nachts keinen Alkohol kaufen. Das macht mir den Südweststaat nicht sympathischer (obwohl da meine vor fünf Generationen nach Bayern eingewanderte Familie ursprünglich mal herkam; mein Urururgroßvater war evangelischer Pfarrer in Ölbronn bei Maulbronn, no less…) Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Lust, dem Recht eines wackeren Südwestdeutschen, sich auch nächtens Zugang zum Genussmittel seiner freien Wahl zu verschaffen, zur Geltung zu verhelfen. Das in Art 2 I GG garantierte Recht, die Persönlichkeit zwischen 22 und 5 Uhr durch Einnahme von geistigen Getränken mal so richtig frei zu entfalten, schützt den Mann nach Auskunft aus Karlsruhe nicht vor ... continue reading
