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Parteiausschlussverfahren im Spannungsfeld von Identitätsfindung und Transformation

Seit es Parteien gibt, gibt es Parteiausschlussverfahren. In den letzten Jahren haben sich jedoch prominente Fälle gehäuft. Es scheint, dass die öffentliche Aufmerksamkeit für solche Verfahren stark zugenommen hat, wie die jüngsten Beispiele von Schröder, Palmer und Maaßen zeigen. Früher waren solche Verfahren in der Regel auf Parteien des linken Spektrums wie die SPD beschränkt, aber jetzt gerät auch die CDU verstärkt in die Schlagzeilen. Eine mögliche Erklärung ist der beschleunigte Wandel der politischen Landschaft, der die Identität der Parteien besonders herausfordert.

Maß für Maaßen

Die AfD wird in dem Verfahren vor dem VG Köln gegen ihre drohende Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)von der Kanzlei Höcker vertreten. Diese Kanzlei führt den ehemaligen Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, ausweislich ihrer Website als „Of Counsel“.Nun untersagt es § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO den Rechtsanwälten, in einer „Rechtssache“ tätig zu werden, in der sie als Angehörige des öffentlichen Diensts bereits tätig geworden sind. Somit stellen sich zwei Fragen.

Maaßen bleibt Seehofers Sache: Warum die Beförderung zum Staatssekretär keiner Kabinetts­entscheidung unterliegt

Der Kompromiss über die „Personalie Maaßen“ bringt die SPD zum Brodeln. Teilweise wird schon verlangt, dass die Bundesregierung dem von den Koalitionsspitzen errungenen Kompromiss nicht zustimmen soll. Dabei unterliegt die geplante Beförderung von Herrn Maaßen zum beamteten Staatssekretär entgegen der Regelung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gar keinem Kabinettsentscheid.

Es geht auch ohne Seehofer: Wie die Bundeskanzlerin für eine Entlassung des Verfassungs­schutz­präsidenten sorgen kann

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist Bundesbeamter des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe B 9. Als solcher ist er politischer Beamter, den der Bundespräsident jederzeit gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann. Rechtlich entscheidender Akteur ist also eine Person, die in der öffentlichen Diskussion über den Fall Maaßen noch überhaupt keine Rolle gespielt hat: der Bundespräsident.

Desinformieren und interpretieren: Was Maaßen sagen durfte und was nicht

Der Innenminister kann den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht nach Belieben zum politischen Mitstreiter befördern. Äußerungsrechtlich ist der Verfassungsschutzpräsident auf die Optionen beschränkt, die ihm sein Amt eröffnet. Dazu gehört nicht die Kompetenz, sich tagespolitisch zu äußern.