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Ein Sieg gegen Racial Profiling?

Racial Profiling, ein Thema, das die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit und auch den Bundestag in letzter Zeit intensiv beschäftigt und noch beschäftigen wird. Ende September noch bemängelte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), dass Deutschland den früheren Kommissionsempfehlungen, in den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine Studie zu Racial Profiling durchzuführen, bis heute nicht nachgekommen ist. Nun liegt auch eine richtungweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland vor: Basu/Deutschland.

Vorläufig teilweise verfassungskonform

Das Ende der „größten Verfassungsbeschwerde der Geschichte“ kommt recht unspektakulär daher: Fast fünfeinhalb Jahre nach der mündlichen Verhandlung über eine einstweiligen Anordnung zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der EU erklärte das Bundesverfassungsgericht mit seinem am 15. März 2022 veröffentlichten Beschluss vom 9. Februar 2022 die drei Verfassungsbeschwerden und den Organstreit der Fraktion Die Linke für teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Gerade einmal 29 Randnummern benötigte der Zweite Senat für die Begründetheitsprüfung, die damit in Anbetracht der Bedeutung des Verfahrens nicht nur recht knapp, sondern sogar etwas kürzer als die Folgenabwägung im Rahmen der einstweiligen Anordnung ausfiel.

A Securitarian Solange

There is sigh of relief across Europe after the BVerfG has rejected the injunction order by the plaintiffs against the Own Resources Decision. But a decision by the French Conseil d’Etat taken on the same day might be the far more important political decision. Indeed, the French Court goes further than the BVerfG by openly resisting the application of EU law. In this case, the French Government will indeed reject EU law for an extended (and potentially unlimited) period of time.

Der Corona-Aufbaufonds, die Fiskalunion und das Bundesverfassungsgericht

Am 26.03.2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) vorläufig nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf. Dadurch bannt es vorläufig die Gefahr, dass ein europarechts- und verfassungswidriger Weg in die Fiskalunion eingeschlagen wird. Was steckt dahinter, und was ist von den in diesem Verfahren aufgeworfenen Verfassungsrechtsfragen zu halten?

Richtige Balance?

Der Europäische Haftbefehl ist nicht nur eine Dauerbaustelle des europäischen Grundrechtsschutzes, sondern zugleich das Produkt verketteter Fehlleistungen europäischer Institutionen. Kommission und Rat haben mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl 2002/584/JI politisch ein Instrument geschaffen, das einseitig Funktionsinteressen der Strafrechtspflege forciert. Grundrechte wurden hingegen von Anfang auf eine Floskel reduziert, von der die effektive Rechtsanwendung möglichst verschont werden sollte.

Brot statt Böller

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 1.12.2020, der am heutigen Mittwoch veröffentlicht wurde, vor Abschluss dieses turbulenten Jahres noch einmal ein kraftvolles Zeichen gesetzt. Er folgt der neuen Linie des Ersten Senats aus dem Fall Recht auf Vergessen II und wendet nun ebenfalls unmittelbar die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Maßstab für eine Verfassungsbeschwerde an, wenn das Unionsrecht den Sachverhalt so dominiert, dass sein Anwendungsvorrang im Grundsatz auch die Grundrechte des Grundgesetzes verdrängt.