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Eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit”, und warum wir sie brauchen

“Ich surfe, also bin ich.” Das ist nach der Internet-Milieu-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet das neue Credo der sogenannten Digital Natives. Auch das Verfassungsrecht reagiert auf diese Entwicklung. Das Internet ist heute auch “Grundrechtsverwirklichungsnetz“. Entsprechend laut werden die Rufe nach neuen Katalogen digitaler Grundrechte. Jüngst hat auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit” gefordert. Macht eine solche Charta Sinn? Was kann sie leisten? Wie weit soll sie reichen? Und wer soll sie ausarbeiten?

Staatliche Gewährleistung der Informationsfreiheit zwischen #netneutrality und #notneutrality

Das Internet der Gleichheit, in dem alle Daten unter den genau gleichen Bedingungen befördert werden, wird es in Europa langfristig so nicht mehr geben. Diese Entwicklung hat das Europäische Parlament mit dem Erlass der Verordnung zum Telekommunikationsmarkt angestoßen. Daten sollen danach im Grundsatz zwar weiterhin unter gleichen Bedingungen befördert werden. „Spezialdienste“ können davon aber ausgenommen werden. Im Zentrum der öffentlichen Debatte steht daher die Ungleichbehandlung unterschiedlich zahlungsstarker Dienste und Nutzer. Verfassungsrechtlich stellt sich zudem aber die Frage, wie weit die Pflicht des Staates allgemein reicht, Informationsfreiheit zu gewährleisten. Dann wird das Bild komplexer, weil ein Netzmanagement den Zugang zu Daten einerseits reglementiert, die enormen digitalen Datenströme dadurch unter Umständen aber auch gemäß ihren Anforderungen zielführend geordnet werden könnten.

„Schutz der Privatsphäre im Internet funktioniert nur, wenn alle gleichberechtigt mitmachen“

Eine Folge wird die NSA-Affäre immerhin haben: Die Regulierung des Internets und den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen werden neu diskutiert. Deutschland und Brasilien, deren Präsidentin Dilma Rousseff ebenfalls von der NSA abgehört wurde, haben dazu einen Resolutionsentwurf in der UN-Generalversammlung vorgelegt. Wie ist dieser Vorschlag zu bewerten? Anja Mihr spricht über Privatsphäre, Internet und verschiedene Akteure.

Unsere Jungs im Verfassungsgericht

Andreas Paulus, seit heute Verfassungsrichter, ist 41 – der jüngste Verfassungsrichter, den wir je hatten. Den Ehrentitel hatte bisher Paul Kirchhof inne, der war 1987, als er sein Amt antrat, 44. Andreas Voßkuhle, seit heute Präsident des Verfassungsgericht, ist 46 – der jüngste Verfassungsgerichtspräsident, den wir je hatten. Wer sein Vorgänger ist, weiß ich gar nicht, es hat bisher, soweit ich weiß, keine rechte Rolle gespielt. Jetzt spielt es eine Rolle. Andreas Paulus heute im Deutschlandfunk-Interview: Aber es bedeutet eben auch, dass Themen wie die Vorratsdatenspeicherung natürlich für mich eine große Rolle spielen, weil diese Technologie gerade auch bei meinen ... continue reading