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Halbherziger Schutz für Gaza

Nach einem anderthalbjährigen Entscheidungsstopp aufgrund einer „ungewissen Lage“ im Gazastreifen gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 18. Juli 2025 bekannt, wieder über Asylanträge zu entscheiden. Schutzsuchende werden nun also voraussichtlich subsidiären Schutz erhalten. Ein richtiger Schritt, allerdings werden ipso-facto Schutz und Flüchtlingseigenschaft in der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Praxis bislang zu Unrecht weitgehend ausgeblendet.