Articles for tag: Donald TrumpJudikativeUnitary executive theoryUS Supreme Court

Die Judikative in der Herrschaft des Bullshits

Die politische Situation in den Vereinigten Staaten hat ihren Siedepunkt noch nicht erreicht. Jede Eskalation scheint bloße Etappe, jede Etappe wiederum von flüchtigster Dauer. Die New York Times hat einen Liveticker für den in toto akuten Vorgang namens Trump-Administration eingerichtet, der die Demontage des Staates immer etwas atemlos protokolliert. Entlang einer von langer Hand vorbereiteten Strategie („Project 2025“) lässt sich der konfuse Furor nicht mehr nachvollziehen und auch das liberale Schreckgespenst der frühestens seit Reagan, spätestens seit G. W. Bush im republikanischen Ideenreservoir befindlichen unitary executive theory verspricht keinen spezifischen Erkenntnisgewinn. Die konkrete Lage nötigt andere Beschreibungen ab.

Judikative versus Exekutive

Der österreichische Bundespräsident tritt am 6. Mai 2021 vor die Presse und verkündet, „dass etwas eingetreten ist, das es in dieser Form noch nicht gegeben hat“. Sollte wider Erwarten ein Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments nicht die vollständigen ihm zugesprochenen Informationen bekommen, „werde er seinen verfassungsmäßigen Pflichten entsprechen“ und das verfassungsgerichtliche Urteil exekutieren. Wie konnte es so weit kommen?

Verquere Schuldzuweisungen

Die Geschehnisse um die „Querdenker*innen“-Demonstration in Leipzig am vergangenen Wochenende gaben reichlich Anlass zu – teilweise berechtigter – Kritik. Die Diskussion war dabei geprägt von gegenseitigen Schuldzuweisungen der staatlichen Gewalten. Diese sind in weiten Teilen wohlfeil und juristisch unhaltbar.

Richter und Staatsanwälte – besser in zwei Vereinen

Der „Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof“ hat in einer Presseerklärung die Entlassung des Generalbundesanwalts durch den Bundesjustizminister scharf kritisiert und verlautbart, es gäbe „Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts.“ Dies ist ein in mehrerer Hinsicht bemerkenswerter Vorgang. Bemerkenswert ist zunächst der Verein selbst, der Richter und Staatsanwälte, also Kontrolleure und Kontrollierte, in einer gemeinsamen Struktur verbindet. Besser könnte man ein Standesbewußtsein nicht zum Ausdruck bringen, in dem die Unabhängigkeit gerichtlicher Kontrolle vielleicht weniger von höchst seltenen politischen Interventionen als von der Distanzlosigkeit zweier Gewalten bedroht erscheint, die das Grundgesetz trennen wollte – und von der ... continue reading