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Good Things Take Human Rights

Die Tötung von Luisa aus Freudenberg am 11. März durch zwei geständige Freundinnen im Alter von 12 und 13 Jahren hat zu Forderungen aus der Politik geführt, das Mindestalter strafrechtlicher Verantwortlichkeit herabzusetzen. Seitdem berichten verschiedene Medien verstärkt über Straftaten, insbesondere Gewaltdelikte, minderjähriger Täter*innen. Es ist also mit einer Rückkehr dieses Themas in die Diskussion zu rechnen. Wäre die Herabsetzung der Strafmündigkeit überhaupt mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC), vereinbar?

Rechtsstaatliche und strafverfahrensrechtliche Ernüchterung nach der „Berliner Silvesternacht“

Nach gut zwei Wochen bietet die Berliner Silvesternacht weiterhin Anlass für Schlagzeilen und Talkshows. Kein Wunder – so kurz vor den Berliner Wiederholungswahlen. Insbesondere die rechtspopulistisch angehauchte Anbiederung der Berliner CDU, die nach den Vornamen der Tatverdächtigen fragt, erhitzte noch einmal die ohnehin wahlbedingt leicht reizbaren Gemüter in Berlin. Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) wiederum forderte ein Umdenken der Strafjustiz, um so mit schnellen Strafen ein schlagkräftiges und rechtsstaatliches Zeichen gegen diese verrohten Jugendlichen zu setzen. Eine Vornamensabfrage hält sie hingegen für den falschen Ansatz.

USA: Lebenslang für Jugendliche – Ende einer barbarischen Strafrechtspraxis?

Die USA sind das einzige Land der Erde, dessen Justizsystem lebenslange Haftstrafen für Jugendliche ohne Aussicht auf Bewährung zulässt. Das könnte sich jetzt ändern – zumindest wenn es nämlich um Nicht-Tötungsdelikte geht. Der US Supreme Court hat heute über die Frage verhandelt, ob diese Bestrafung „cruel and unusual“ ist, was nach dem Eigth Amendment der US-Verfassung verboten wäre. Es geht um zwei Fälle, beide aus Florida, beide keine Kleinigkeiten, zugegebenermaßen: Joe Sullivan hatte mit 13 eine ältere Dame vergewaltigt. Terrance Graham hatte mit 16 einen Raubüberfall begangen und mit 17 gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Immerhin: kein Mord, kein Totschlag. Beide ... continue reading