BVerfG: Karlsruhe hilft Opfer von EC-Kartenbetrug
Wenn einem das Konto leergeräumt wird, will man sich wehren können: Normalerweise hat man einen Anspruch gegen die Bank, die Belastung wieder gutgeschrieben zu bekommen, sofern man glaubhaft machen kann, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugegangen ist – also dass man nicht das Geld einfach selbst abgehoben hat oder fahrlässig mit der PIN-Nummer umgegangen ist. Ein solcher atypischer Verlauf liegt vor, wenn man die neue EC-Karte gar nicht erst bekommen hat und dann mit dieser Karte Geld aus dem Automaten gezogen wurde. So verhielt es sich bei einer Frau aus Frankfurt/Oder, die daraufhin ihre Bank verklagen wollte und ... continue reading
