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In wessen Feld liegt der Ball?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG bestätigt und damit die Möglichkeit geschaffen, die Mehrkosten für Hochrisikospiele in der Fußball-Bundesliga auf die Veranstalter umzulegen. Die Folgen der Entscheidung sind noch nicht klar: Auch andere Bundesländer müssen nun entscheiden, ob sie ähnliche Regelungen wie Bremen einführen. Zudem stehen Fragen zur praktischen Umsetzung, gerichtlichen Kontrolle und verbandsinternen Kostenverteilung im Raum.

„Ein Verdacht ist ein Verdacht ist ein Verdacht“

Mit dieser Wendung fasste Erol Pohlreich, Bevollmächtigter für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die FDP, das Dilemma um die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen treffend zusammen. Wie sehr wir uns auch in den Dienst der Wahrheitsfindung stellen, um „materielle Gerechtigkeit“ herzustellen, es bleibt ein Risiko. Dieser Beitrag berichtet frisch von der mündlichen Verhandlung aus Karlsruhe zum Thema.