Articles for tag: BundesnotbremseKinderrechteRecht auf Bildung

Ein Recht nur für Kinder?

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf schulische Bildung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit pandemiebedingter Schulschließungen heute festgestellt und damit erstmals bestätigt, dass es Grundrechte gibt, die nur und explizit für Nicht-Erwachsene gelten. Stellt das in dem Beschluss erstmals vorgestellte Recht auf Schulbildung aber tatsächlich ein genuines und ausschließliches Kinderrecht dar? Und was bedeutet die Entscheidung für den anhaltenden Kinderrechtediskurs?

A Childish Idea

After decades of partisan debates on the constitutional status of children, a working group of the governing coalition finally agreed on an amendment to the German Constitution (Basic Law) which would incorporate the rights of the child into Article 6 (2). Although this step would fulfil a central promise of the government, the proposed amendment in its current version would be incompatible with international and European law.

Und ewig grüßt das Kindeswohl

Schon wieder hat eine neue Formulierung für das Dauerprojekt „Kinderrechte in die Verfassung“ ihren Weg in die Medien gefunden, diesmal als Kompromiss der Koalitionsfraktionen. Wer sich schon länger mit dem Thema beschäftigt, fühlt sich an den armen Bill Murray aus dem Film „Groundhog Day“ erinnert, wie er Morgen für Morgen die Augen öffnet und immer wieder derselbe Tag beginnt, den er schon gestern, vorgestern und vorvorgestern erlebt hat. Doch nein, der Vergleich hinkt, denn im Film wird Murray am Ende mit einer klugen und schönen Frau glücklich, wir aber bekommen weder eine kluge noch eine schöne Verfassungsänderung – jedenfalls wenn es dieser Vorschlag ist, der sich am Ende durchsetzt

Symbolpolitik ohne Kollateralschäden?

Unter dem Banner „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat die große Koalition am Montagabend einen Kompromissentwurf zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung präsentiert. Obwohl es sich bei dem Vorschlag – Satz für Satz betrachtet – um reine Symbolpolitik handelt und ein Eingriff in das sensible verfassungsrechtliche Beziehungsgefüge zwischen Eltern, Kind und Staat von der Koalition auch ausdrücklich nicht intendiert ist, könnte er in dieser Form ungewollte verfassungsrechtliche Kollateralschäden nach sich ziehen.

Im Stich gelassen – Kinder im System Aufnahme

Die letzte Asylrechtsreform jährt sich. Sowohl diese als auch sämtliche Reformen in den letzten Jahren waren primär auf Verschärfung ausgerichtet. Die Folge: Das System Aufnahme bedingt strukturell menschen- und kinderrechtliche Gefährdungslagen. Verbesserungen in den Einrichtungen stoßen daher an unüberwindbare Grenzen, motiviert, unter anderem, von der politischen Idee, Geflüchtete direkt aus der Erstaufnahme zurückzuführen. Die Lage für Kinder kann sich deshalb nur verbessern, wenn das gesamte System durch einen holistischen, kinderrechtsbasierten Ansatz in die Pflicht genommen und die Dauer der Wohnpflicht in der Aufnahmeeinrichtung drastisch verkürzt wird.

Verfolgung Strafunmündiger als Erziehungskonzept?

Ein Sechsjähriger wird vom Polizeipräsidenten Berlins "vorgeladen" in einer "Ermittlungssache" – weil er einer Erzieherin auf die Hand geschlagen haben soll. Die Kanonen des Strafrechts auf ein strafunmündiges Kind zu richten, ist nicht nur erziehungspolitisch höchst fragwürdig, sondern sieht auch stark nach einer Straftat im Amt aus: Auf Verfolgung Unschuldiger steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Children in Lockdown

Medically (while more scientific studies are necessary), COVID-19 largely seems to have little impact on children. However, children have been deeply affected by the lockdowns implemented to protect everyone else’s vulnerability. There is one issue which has so far received scant attention in the Covid-19 English-language constitutional law analysis, namely that of the ramifications of domestic lockdowns for children’s constitutional protections. Using Norway as a case study, we identify a set of issues and propose how a critique could have been articulated.

Kinderrechte ins Grundgesetz – Potenzial für eine menschen­rechtliche Erfolgsgeschichte

Bundesinnenminister Seehofer hat sich kürzlich zwar dafür ausgesprochen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, den Entwurf aus dem BMJV aber als „ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend“ bezeichnet. Die Bedenken der Kritiker lassen sich jedoch leicht ausräumen, tatsächlich stärken Kinderrechte im Grundgesetz auch die Rechte der Eltern. Zudem würde dieser Schritt auch Deutschlands Bindung an internationale kinderrechtliche Standards wirksam stärken.

Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

Ende November hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgeschlagen, das Grundgesetz zu ändern und darin ausdrücklich Kinderrechte zu verankern. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Auf dem Verfassungsblog hat sich Friederike Wapler kritisch mit diesem Entwurf auseinandergesetzt und am Ende empfohlen, statt einer schlechten Grundgesetzänderung lieber gar keine zu verabschieden. Ich hingegen halte eine solche Grundgesetzänderung für ebenso sinnvoll wie möglich.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Ein neuer Entwurf bringt nichts Neues

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.“ Mit diesen Worten kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht an, sich für eine Grundgesetzänderung stark zu machen. Die Grundrechte von Kindern sollen in der Verfassung eigens erwähnt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich für „Kinderrechte im Grundgesetz“ seit vielen Jahren ein. Mit dem Entwurf, den das Ministerium nun vorgelegt hat, dürften sie aber wenig zufrieden sein.