Articles for tag: GEASKinderrechteKindeswohl

Kinderrechte und die GEAS-Reform

Teilweise bringt die GEAS-Reform Verbesserungen für die Rechtsstellung von Kindern mit sich. Andere Bereiche – wie etwa die Regelungen zum neuen Screening-Verfahren oder Möglichkeiten der (de facto) Inhaftierung von Kindern – werfen aus kinderrechtlicher Perspektive allerdings Bedenken auf. Vor diesem Hintergrund beleuchtet dieser Beitrag, wie das Kindeswohl bei der nationalen Umsetzung der GEAS-Reform angemessen berücksichtigt werden kann.

Pushbacks against the Child’s Best Interests

The lack of a functional EU-level legal framework, designed for high immigration numbers, contributed to increasing recourse to practices of dissuading migrants away from the EU territory. This did not leave the European Court of Human Rights indifferent and it decided to give a legal green light to pushbacks under certain conditions. The Court applies its jurisprudence equally to all individuals and in all situations. In doing so, however, it violates the principle of the child’s best interests. A more nuanced approach should be taken, guaranteeing special protection to children, in accordance with the principle of the child’s best interests.

Gut gemeint und schlecht gemacht

In Dänemark hat ein Amtsvergehensverfahren gegen die ehemalige Migrationsministerin Inger Støjberg begonnen, weil sie 2016 angeordnet hatte, alle nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem minderjährigen Ehepartner zu trennen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht dürfte das mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Auch in Deutschland war es die Trennung eines geflüchteten Ehepaares, die 2017 den Anlass zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen gab.

Systematische Diskriminierung oder nur rechtswidrige Praxis?

Im Juni 2020 trennte das Jugendamt Frankfurt a.M. eine Romni von ihrem neugeborenen Kind, nachdem sie aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht mehr ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin nachgehen konnte. Ausschlaggebend für die Trennung waren die sozioökonomischen Verhältnisse der Mutter. Diese und die dadurch bedingte (drohende) Obdachlosigkeit für sich genommen können aber eine Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt grundsätzlich nicht rechtfertigen.

Der EuGH in H.C. Chavez-Vilchez: Abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus der Unionsbürgerschaft und die Bedeutung des Kindeswohls

Der EuGH baut in der Rechtssache Chavez-Vilchez vom 10. Mai auf seine bisherigen Ausführungen auf, inwiefern Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht aus der Unionsbürgerschaft ihrer minderjährigen Kinder ableiten können. Wird dadurch die rechtliche Ausnahme langsam zur Regel? Und welche Bedeutung hat dabei das Kindeswohl?

How Old is 14 Really? On Child Marriage and Case-by-Case Justice

A bizarrely archaic hiccup for old-school historicists, curiously ambivalent and legally intriguing to others, child marriages currently enjoy an unforeseen centrality in Germany’s public life. Europe today is hard pressed to look beyond its shores for instructive twenty-first century survival scripts. India’s past offers some lessons on child marriages for the current German predicament.

‘Girls belong in school, and not in front of the altar’: Is the German Bill on child marriages violating international law?

As much as international law categorizes child marriage as harmful practice due to its potential wide ranging negative effects on education, health, increased risk of violence and sexually transmitted diseases, and poverty, the regulation of already existing marriages should not aim to be aligned with the age of marriage. Already existing child marriages have to be treated differently, as they already created a lived reality for the partners and cannot just be reversed, as this might end up in unwanted legal and practical consequences for the child. Therefore, with regards to already existing marriages, it is a misconception that the only possible way to end child marriage is to actually ‘end’ child marriage.

Verteilung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter auf die Bundesländer: eine Sache des Kindeswohls?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden künftig wie Erwachsene auch auf die Bundesländer verteilt. Dafür sorgt das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher", das am Sonntag in Kraft getreten ist. Die Neuregelungen werden vor allem mit dem Vorrang des Kindeswohls gerechtfertigt, der sich aus Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ergibt. Doch trägt die Neuregelung wirklich den Belangen des Kindeswohls Rechnung und läuft ihnen nicht vielmehr zuwider?

Väter-Rechte: BVerfG rügt OLG-Familienrichter

Wozu deutsche Familienrichter fähig sind, lehrt eine heute veröffentlichte Einstweilige Anordnung aus Karlsruhe, dessen Sachverhalt mal wieder zu denen gehört, die mir einen Schauer den Rücken hinunter jagen. In dem Fall geht es um ein 8-jähriges Kind, das bei seiner alleinerziehenden Mutter lebte. Diese bekam aus nicht näher genannten Gründen das Sorgerecht entzogen, das Kind kam einstweilen in ein Heim und sollte dann zum Vater. Kaum war es dort angelangt, kam das OLG Celle und sagte, Moment! Der Streit um das Sorgerecht der Mutter sei noch ungeklärt, das Kind dürfe nicht „seiner Mutter entfremdet“ werden, also solle das Kind erstmal ... continue reading