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Zeitgenössische Kriminalpolitik in a nutshell

Pünktlich zur Urlaubszeit bringt die Ampel mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes einen für Flughafen-Blockaden maßgeschneiderten Straftatbestand ins Spiel, der das Eindringen auf Flughafengelände mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Durchaus kreativ schreiben die Entwurfsverfasser anhand des abstrakten Rechtsguts der Luftsicherheit eine Gesetzeslücke herbei, die in Wahrheit nicht besteht. Sie setzen damit einen gesetzgeberischen Trend fort, der im Gewand abstrakter Gesetzessprache und mit dem Anschein politischer Neutralität daherkommt, im Kern aber auf die selektive Verfolgung bestimmter Personengruppen abzielt.

Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit.

Gewalt als körperliche Zwangswirkung

Sitzblockaden gelten gemeinhin als Form des friedlichen Protests. Die Strafgerichte sehen in der Störung der freien Fahrt der Autofahrer:innen jedoch eine Nötigung durch „Gewalt“ nach § 240 StGB. Aus unserer Sicht setzt Gewalt dagegen eine Einwirkung auf den Körper des Opfers voraus. Der Gewaltbegriff der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG und führt auch strafrechtsintern zu gravierenden Unstimmigkeiten.

Sitzen ist keine Gewalt

Wer sich passiv verhält, übt keine Gewalt. In Österreich handelt es sich dabei um einen Leitsatz zur Nötigung, der sich in fast allen Kommentierungen und Lehrbüchern zu § 105 österreichisches Strafgesetzbuch (öStGB) findet. Der Autor wundert sich, dass deutsche Gerichte dies anders sehen und Aktivist*innen der Klimabewegung, die an Sitzblockaden teilnehmen, immer wieder wegen Nötigung bestrafen. Schon das allgemeine Sprachverständnis lege doch nahe: Wer bloß sitzt, der ist nicht gewaltätig.

(In)tolerance to Civil Disobedience in the UK

Disruptive environmental protest has become a hugely controversial issue in the UK, both politically and legally. It is likely to be a wedge issue in the upcoming General Election. Both major political parties are talking tough on the issue, and the government has instituted draconian new laws. The courts, for their part, are permitting ever more 'Mega Persons Unknown injunctions' and imposing increasingly longer prison terms for peaceful – but disruptive – protests. Part of this is an international trend, caused by the indisputable evidence of global warming and the increasingly activist environmental movement. But from a UK practitioner’s perspective, it is deeply worrying that there are now a large number of peaceful protesters in the prison system, or facing huge bills for legal costs, or both.

Kurzer Prozess für Klimaaktivist:innen in Berlin

Um den Aktivist:innen der „Letzten Generation“ mit den Mitteln des Strafrechts zu Leibe zu rücken, schwingt die Generalstaatsanwaltschaft in München die große OK-Keule unter Einsatz des § 129 StGB. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint sich jetzt in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen. Sie greift in die strafprozessuale Mottenkiste und will das „beschleunigte Verfahren“ (§§ 417 ff. StPO) zum Einsatz bringen, ein zur Aburteilung Kleinkrimineller vorgesehenes Verfahren. Dazu sind Sonderabteilungen beim Amtsgericht Tiergarten geschaffen worden, die zur besonderen Verwendung durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet sind. Das lässt den Eindruck von „Ausnahmegerichten“, eine Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit entstehen.

Ziviler Ungehorsam als Demokratie

Spätestens seit dem Frühjahr 2022 ist ziviler Ungehorsam in Deutschland wieder in aller Munde. Die Justiz, Wissenschaft und die politische Öffentlichkeit sind durch die Protestaktionen insbesondere der „Letzten Generation“ mit dynamischen Entwicklungen konfrontiert. Immer im Raum, aber selten ausgesprochen, steht dabei die Kernfrage: Wann ist es gerechtfertigt, Gesetze zu brechen, um für ein höheres Ideal einzustehen? Ein Blick in die Geschichte sozialer Bewegungen zeigt: Dann, wenn es um existenzielle Krisen geht.

Zur Rolle nachhaltigkeitsbewusster Rechtswissenschaftler:innen in der Gesellschaft

Genau jetzt, während wir zum Auftakt der zweiten Jahreskonferenz Junges Nachhaltigkeitsrecht in diesen altehrwürdigen Räumen der Universität Halle sprechen, findet vor dem Landgericht Halle ein Schadensersatzprozess statt. DHL verklagt Klimaaktivist:innen, junge Menschen so alt wie Sie, die die Zufahrt zum Flughafen Leipzig mit Sitzblockaden versperrt hatten, wodurch der Transport von Paketen behindert und DHLs Profite eigenen Angaben zu folge um Millionenbeträge gemindert wurden. In doppelter Hinsicht steht dabei die Zukunft junger Menschen auf dem Spiel: mit Blick auf die Klimakrise und mit Blick auf die drohende finanzielle Schuldenlast bei Unterliegen im Prozess. Schon dieser Fall zeigt die zentrale Rolle des Rechts für Fragen der Nachhaltigkeit auf.

Klebstoff als Lösungsmittel

Die Beratung und Abstimmung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt in Deutschland nach § 43 DRiG der Geheimhaltung; dafür gibt es einige Gründe ebenso wie solche dagegen. Liest man manche Beschlüsse und Urteile, wünscht man sich jedenfalls bisweilen, man hätte (heimlich) zuhören können, um zu erfahren, ob die bei der Lektüre aufkommende Vermutung, die Entscheidung sei nicht einstimmig ergangen, tatsächlich berechtigt ist. So liegt der Fall mit Blick auf den Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 31. Mai 2023 (Az.: 502 Qs 138/22), um eine juristische Floskel zu gebrauchen.