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Kompetenzausschuss statt Kompetenzgericht

Der Konflikt um die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie der Entscheidungsmacht darüber hat bereits diverse Reformvorschläge hervorgebracht. Diese reichen von einem separaten Europäischen Kompetenzgericht über eine gemischte Kammer am EuGH mit Beteiligung nationaler Richterinnen und Richtern hin zu einem umgekehrten Vorlageverfahren. Während bislang vor allem gerichtliche Lösungen diskutiert wurden, eruiert dieser Beitrag das Potenzial einer Lösung im politischen Prozess durch einen neu zu schaffenden, parlamentarisch besetzten Kompetenzvermittlungsausschuss.

Drei sind eins und eins sind wir

In einer Entscheidung vom 27. April argumentiert der Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die für ihn relevanten Grundrechtsebenen in Europa –Grundrechte-Charta der EU, EMRK und Grundgesetz – im Wesentlichen deckungsgleich seien und daher eine Prüfung unabhängig vom konkreten Maßstab zum selben Ergebnis führe. Wenn aber alle Grundrechtsebenen in Europa dem Grundgesetz entsprechen, kann das Bundesverfassungsgericht den Anspruch formulieren, dass seine Maßstabsbildung für den gesamten europäischen Grundrechtsschutz gelten soll.