Articles for tag: AbwägungImpfpflichtkörperliche Unversehrtheit

Willkürfreiheit und Impfpflicht

Wie ist die Schwere des Grundrechtseingriffs in die körperliche Unversehrtheit durch eine Impfpflicht zu bemessen? Das ist der zentrale Streitpunkt in der intensiven Verfassungsblog-Debatte zwischen Ute Sacksofsky und Klaus Ferdinand Gärditz. Aus unserer Sicht enthalten beide Positionen zutreffende Einsichten, zwischen denen sich praktische Konkordanz herstellen lässt.

Allgemeine Impfpflicht II – und die Abwehr des Subjektiven

Vor einer Woche habe ich einen Blogbeitrag zu „Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“ verfasst. Der Beitrag hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Teils beruhen diese auf Missverständnissen oder einer ungenauen Lektüre meines Textes. Insbesondere Klaus Ferdinand Gärditz hat mir zu viel Subjektivität, zu starke individuelle Beliebigkeit vorgeworfen – ich hätte mich „verrannt“. Dies gibt Anlass zu einigen Klarstellungen und weiteren Erläuterungen.

Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem

Wir alle haben die Nase voll von der Pandemie. Je erschöpfter wir sind, desto dringender ist der Wunsch nach einem Wundermittel, das der Pandemie ein Ende bereitet. Doch Impfpflichten sind verfassungsrechtlich nur in engen Grenzen zulässig. In der aktuellen Situation werden diese engen Grenzen verfehlt. Eine Impfpflicht ist kein verfassungsrechtlich zulässiger Weg aus der Pandemie.

Impfen im Verfassungsstaat

Eine vernünftig gemachte Impfpflicht kann der Weg zur Sicherung freiheitlicher Prinzipien sein. Sie ist in den gegebenen deutschen Verhältnissen das kleinere Übel, aus der andauernden staatlichen Vollsteuerung des gesamten Lebensraums zu entkommen. Eine Impfpflicht ermöglicht mit anderen Worten eine positive Freiheitsbilanz, individuell wie gesamtgesellschaftlich. Ein ganz prinzipieller Vorteil wäre im Übrigen: Der Rechtsstaat könnte so wieder zu sich selbst finden, indem er auf Rechtsfolgebereitschaft statt auf Moral setzt – die Bürger können mit guten Gründen unterschiedlicher Meinung sein, es gelten aber für alle die gleichen Regeln.

Zwangsbehandlung: Auf „Assisted Decision Making“ kommt es an

Wie bringt man das Interesse psychisch Kranker, nicht gegen ihren Willen zwangsbehandelt zu werden, und die Notwendigkeit, sie ihrer Krankheit nicht wehrlos auszuliefern, unter einen Hut? Der Bundestag berät, ausgelöst durch Urteile von BVerfG und BGH, über eine gesetzlichen Regelung dieser Frage, die zum Schwierigsten gehört, was ein Gesetzgeber überhaupt regeln kann und muss. Um so besser, dass er sich jetzt doch entschieden hat, ein paar Experten einzuladen und ihre Positionen anzuhören. Heute findet die Sachverständigenanhörung statt. Um das Dilemma noch einmal auf den Punkt zu bringen: Manche psychischen Krankheiten bringen es mit sich, dass man gerade das, was einem ... continue reading