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Klarheit für das Krankenhauswesen aus Karlsruhe?

Seit Jahren lähmt der Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern Reformen im Krankenhauswesen. Nun richten sich einige Länder mit einer abstrakten Normenkontrolle gegen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Mindestmengen und zur Personalbesetzung. Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen dürften auch für die große Krankenhausreform bedeutsam sein. Es geht um den Widerspruch zwischen qualitätsfördernder Zentralisierung und flächendeckender Versorgung. Eine Leerstelle der bisherigen Diskussion sind die Grundrechte der Patient:innen.

Weigerung verweigert

Immer mehr Krankenhäuser sind wegen der Ökonomisierung gezwungen, mit anderen zu fusionieren. So fusioniert sowohl in Flensburg wie in Lippstadt ein evangelisches mit einem katholischen Haus. In beiden Fällen setzten sich die katholischen Träger durch und verankerten in den Gesellschaftsverträgen, dass in dem neuen Krankenhaus keine Schwangerschaftsabbrüche mehr angeboten werden dürfen. Doch gemischt-konfessionelle Krankenhäuser haben kein kollektives religiöses Recht, Schwangerschaftsabbrüche zu verweigern.