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Karlsruhe gegen Komasaufen

Jugendliche mit Alkoholvergiftung sind eine üble Sache, und ein großes Boulevard-Thema obendrein, und das ist wohl der Grund, warum es dem Bundesverfassungsgericht jetzt schon zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Pressemitteilung wert ist, dass das baden-württembergische Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs nicht verfassungswidrig ist. In Baden-Württemberg darf von 22 bis 5 Uhr in Läden kein Alkohol verkauft werden. Im Juli war der Kläger ein trinkfester Kunde, der seine allgemeine Handlungsfreiheit durch das Verbot beschnitten sah. Jetzt geht es um die Berufsfreiheit einer Tankstellenpächterin. Die hat auch kein Glück, aber zur Begründung des Nichtannahmebeschlusses holt die 2. Kammer des Ersten Senats ... continue reading

Kein Bier an der Tanke, und Karlsruhe schweigt dazu

Im Pietistenstaat Baden-Württemberg darf man nachts keinen Alkohol kaufen. Das macht mir den Südweststaat nicht sympathischer (obwohl da meine vor fünf Generationen nach Bayern eingewanderte Familie ursprünglich mal herkam; mein Urururgroßvater war evangelischer Pfarrer in Ölbronn bei Maulbronn, no less…) Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Lust, dem Recht eines wackeren Südwestdeutschen, sich auch nächtens Zugang zum Genussmittel seiner freien Wahl zu verschaffen, zur Geltung zu verhelfen. Das in Art 2 I GG garantierte Recht, die  Persönlichkeit zwischen 22 und 5 Uhr durch Einnahme von geistigen Getränken mal so richtig frei zu entfalten, schützt den Mann nach Auskunft aus Karlsruhe nicht vor ... continue reading