Articles for tag: LaizismusReligionsfreiheit

Religiöse Kleidung ohne Religionsfreiheit?

In Frankreich lodert erneut eine heftige Debatte über Verbote religiöser Kleidung. Ausgangspunkt ist ein Erlass des französischen Bildungsministeriums, der das Tragen von Abaya und Qamis an Schulen verbietet. Bei der Abaya handelt es sich um ein langes Überkleid mit weiten Ärmeln, das von muslimischen Frauen über der normalen Kleidung getragen wird. Der in der öffentlichen Debatte weniger beachtete Qamis ist das Pendant für Männer. Besagtes Kleidungsverbot ist am 07.09.2023 vom Conseil d’État, dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, für zulässig erklärt worden.

Keine Einsicht des Berliner Bildungssenats

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. August 2020 die Verurteilung des Landes Berlin durch das LAG Berlin - Brandenburg vom 27. November 2018 zu einer Entschädigungszahlung nach § 15 II 1 AGG bestätigt. Das Land hatte sich geweigert, eine Kopftuch tragende Lehrerin einzustellen. Seit Jahren missachtet die Bildungsverwaltung Berlins damit die Rechtsprechung des BVerfG. Ihre Argumente sind rechtlich in keiner Weise tragfähig.

Religious Installations in French City Halls: A Christmas Crib Story

Christmas, in certain circumstances, has its place in the Republic. Judges have agreed in a plenary session reviewing two different Court of Appeal cases (courtyard of Melun’s town hall and hall of the departmental council of Vendée) that a Christmas crib in a public building doesn’t a priori represent a threat to secularism. In fact, the installation is legal, says the Conseil d’Etat, provided that particular circumstances give it « a cultural, artistic or festive character ». The decision is questionable for two main reasons: its foundation is doubtful, and its outcome unsatisfactory.

Can private undertakings hide behind “religious neutrality”?

Is the pursuit of religious neutrality an acceptable aim for public and private organisations alike, on the basis of which they may prohibit their employees from wearing religious signs or apparel whilst at work? In two pending cases before the CJEU, the Advocates General seem to arrive at opposite conclusions on this point. To solve this puzzle, I think it is crucial to see that there are two radically different reasons why a private-sector company may wish to adopt an identity of religious neutrality, which reflect two distinct types of interest a company may have in religious neutrality: a business interest and an interest as a member of society.

Islam on the Beach – The Burkini Ban in France

In 1964, a young woman wearing a monokini played table tennis on the Croisette, the famous road along the shore in the city of Cannes. She was sentenced for outraging public decency. Half a century later, the mayor of Cannes just banned on his beaches the burkini, a full-body swimsuit weared by some Muslim women. Some other coastal cities followed, one administrative tribunal confirmed, and a new controversy around the keyword “laïcité” was born. It seems to me that the burkini-ban is a legal error and a political mistake.

Der Kampf der Zeugen Jehovas: Grundrechte vs. föderales Kompetenzgefüge

Föderalismus und Länderkompetenzen treffen auf Grundrechte – so könnte man die Kernproblematik, die in dem jüngsten Urteil des BVerfG zu den Zeugen Jehovas (2 BvR 1282/11) steckt, auf den Punkt bringen. Grundrechte wie die Religionsfreiheit gewähren Freiheiten, die im Grundsatz keine Ländergrenzen kennen. Sie berechtigen im gesamten Bundesgebiet. Wenn die föderale Kompetenzordnung sich einer Entfaltung von Grundrechten erheblich in den Weg stellt, sind die Länder gehalten, auf das Engste mit einander zu kooperieren, um Divergenzen soweit wie möglich zu verhindern – ein Grundsatz, den man bereits der Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Hochschulzugangsberechtigungen entnehmen kann. Gerade auch im Falle der Verleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft sollte er strikt beachtet werden, rückt aber im jüngsten Urteil in den Hintergrund. Zu Unrecht.

BVerfG und die Zeugen Jehovas: Kirche in Berlin, Verein in Bremen

Ein und dieselbe Religionsgemeinschaft kann nach ein und denselben Verfassungsanspruch auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Kirche gleichzeitig haben und nicht haben, je nachdem welches Bundesland darüber entscheidet. Das geht in einem föderalen Gebilde wie der Bundesrepublik. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird zwar aufgrund Bundesrechts vergeben, aber von jedem Land in eigener rechtlicher Verantwortung. Wenn es findet, dass die Voraussetzungen vorliegen, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts soeben entschieden und damit die föderale Quadratur des staatskirchenrechtlichen Kreises in eine völlig neue Komplexitätsdimension vorangetrieben.

Ich will verhüllt auf die Straße gehen dürfen

Ich will nicht gezwungen werden können, mich zu erkennen zu geben, sobald ich mein Haus verlasse. Ich will, wenn mir danach ist, mein Gesicht verbergen, eine große Sonnenbrille aufsetzen, einen Schal um mein Gesicht schlingen und unerkannt herumlaufen dürfen. Mir ist die Vorstellung ganz unerträglich, dass mir das verboten sein soll. Darauf bestehe ich. Das ist mein Recht. Und deshalb entsetzt mich – ganz unabhängig von den religions-, gender- und sicherheitspolitischen Aspekten, die es aufwirft – das jüngste Urteil des belgischen Verfassungsgerichtshofs in Sachen Burkaverbot zutiefst. Das belgische Burkaverbot ist (wie auch das französische) ein, wie wir Bayern sagen, richtig ... continue reading

EGMR: Die Lohnsteuerkarte und die Religionsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird nächste Woche mal wieder Gelegenheit haben, sein laizistisches Profil zu schärfen. Am 17. Februar will der EGMR sein Urteil im Fall Wasmuth v. Deutschland verkünden. Johannes Wasmuth ist ein Münchner Anwalt, der sich viel mit Eigentums- und anderen DDR-Bewältigungsverfahren befasst hat und offenbar auch von glühender antiklerikaler Leidenschaft beseelt ist. Aus diesem Grund führte er einen Feldzug gegen die Pflicht, trotz fehlender Konfessionszugehörigkeit in der Lohnsteuerkarte den Kirchensteuerabzug eintragen lassen zu müssen – bzw. das Fehlen desselben, angezeigt durch einen kleinen Strich. Der verletzt nach Ansicht von Rechtsanwalt Wasmuth dessen negative Religionsfreiheit, weil er ... continue reading