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Vorschlag mit Ablaufdatum

In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 10. Januar 2023 findet sich folgende Bekanntmachung: „Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, dass Strafverfahren wegen des sogenannten Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen.“ Dies soll eine ursprünglich vom Land Hamburg ausgestaltete Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) erreichen und einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland darstellen. Doch handelt es sich bei diesem Vorschlag um eine „echte“ Entkriminalisierung des Containerns, wie Grüne und Linke sie jeweils erfolglos angestrebt hatten, oder betreiben die Minister in der Klimakrise Symbolpolitik?

Was will die „letzte Generation“?

Seit einigen Wochen sorgt die so genannte „letzte Generation“ mit spektakulären Aktionen für bundesweites Aufsehen. Neben Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen blockierten Aktivisten auch das Landwirtschaftsministerium. Im Mittelpunkt des Protests steht dabei die Forderung, ein sog. „Essen-retten-Gesetz“ zu verabschieden. Das Gesetz möchte auf ein drängendes Problem reagieren, setzt in der jetzigen Form jedoch nicht an den erforderlichen Stellschrauben an. Selbst wenn dieser Vorschlag umgesetzt werden würde, kann die gewollte effektive Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung in der Form nicht erreicht werden.

Karlsruhe gegen Komasaufen

Jugendliche mit Alkoholvergiftung sind eine üble Sache, und ein großes Boulevard-Thema obendrein, und das ist wohl der Grund, warum es dem Bundesverfassungsgericht jetzt schon zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Pressemitteilung wert ist, dass das baden-württembergische Verbot des nächtlichen Alkoholverkaufs nicht verfassungswidrig ist. In Baden-Württemberg darf von 22 bis 5 Uhr in Läden kein Alkohol verkauft werden. Im Juli war der Kläger ein trinkfester Kunde, der seine allgemeine Handlungsfreiheit durch das Verbot beschnitten sah. Jetzt geht es um die Berufsfreiheit einer Tankstellenpächterin. Die hat auch kein Glück, aber zur Begründung des Nichtannahmebeschlusses holt die 2. Kammer des Ersten Senats ... continue reading